Praktika für Bewerber für das Lehramt an Gymnasien - Hinweise
1. Art der Praktika
Nach § 38 (3) der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) müssen Sie folgende Praktika ableisten:
- ein Orientierungspraktikum
- ein Betriebspraktikum
- ein schulpädagogisch-fachdidaktisches Blockpraktikum
- ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum in einem Ihrer beiden Studienfächer (nicht in Psychologie und nicht in einem Erweiterungsfach)
2. Aufgaben und Ziele der Praktika
Aufgabe und Ziel der Praktika während des Studiums sind die Einführung in die Schulpraxis des Gymnasiums und die Fachpraxis der gewählten Unterrichtsfächer. Die Praktika sollen Ihnen auch Einsichten darüber vermitteln, ob Sie für den angestrebten Beruf geeignet sind.
Nach einer Periode der Unterrichtsbeobachtung sollen Sie eigene Unterrichtsplanung betreiben und auch erste Unterrichtsversuche durchführen.
Im Einzelnen gilt § 38 Abs. 3 Nr. 2 der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I 2003).
Nach einer Periode der Unterrichtsbeobachtung sollen Sie eigene Unterrichtsplanung betreiben und auch erste Unterrichtsversuche durchführen.
Im Einzelnen gilt § 38 Abs. 3 Nr. 2 der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I 2003).
3. Orientierungspraktikum
Umfang: 3–4 Wochen, davon mindestens eine Woche an einem Gymnasium, das nicht die eigene Abiturschule sein soll. Der andere Teil kann auch an einer anderen Schulart oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt werden.
Das Orientierungspraktikum soll ca. 20 Stunden pro Woche umfassen, wobei die tägliche Anwesenheit an der Schule drei Unterrichtsstunden nicht unterschreiten darf.
Das Orientierungspraktikum soll nach Möglichkeit vor Beginn des Studiums, in jedem Fall aber vor Antritt des schulpädagogisch-fachdidaktischen Blockpraktikums in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden.
Der Nachweis der Ableistung wird bei Antritt des Blockpraktikums gefordert.
Es erfolgt keine Zuweisung durch das Praktikumsamt. Die Abiturientin/Der Abiturient kümmert sich selbst um einen Praktikumsplatz.
Das Orientierungspraktikum soll ca. 20 Stunden pro Woche umfassen, wobei die tägliche Anwesenheit an der Schule drei Unterrichtsstunden nicht unterschreiten darf.
Das Orientierungspraktikum soll nach Möglichkeit vor Beginn des Studiums, in jedem Fall aber vor Antritt des schulpädagogisch-fachdidaktischen Blockpraktikums in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden.
Der Nachweis der Ableistung wird bei Antritt des Blockpraktikums gefordert.
Es erfolgt keine Zuweisung durch das Praktikumsamt. Die Abiturientin/Der Abiturient kümmert sich selbst um einen Praktikumsplatz.
4. Betriebspraktikum
Umfang: 8 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit
Das Betriebspraktikum wird in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb (auch in Abschnitten von mindestens 2 Wochen und im Ausland möglich) abgeleistet.
Der Nachweis der Ableistung wird bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung gefordert.
Es erfolgt keine Zuweisung durch das Praktikumsamt.
Das Betriebspraktikum wird in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb (auch in Abschnitten von mindestens 2 Wochen und im Ausland möglich) abgeleistet.
Der Nachweis der Ableistung wird bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung gefordert.
Es erfolgt keine Zuweisung durch das Praktikumsamt.
5. Das schulpädagogisch-fachdidaktische Blockpraktikum
Umfang: 5 Wochen mit ca. 80 Unterrichtsstunden (statt bisher 18 Tage) in der vorlesungsfreien Zeit
Am Ende des Praktikums wird ein ausführliches Beratungsgespräch geführt.
Der Nachweis der Ableistung wird bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung gefordert.
Wegen der Verlängerung des Blockpraktikums auf 5 Wochen ist es in der Regel nur noch im Frühjahr durchführbar, z.B. zwischen Faschingsferienwoche und Osterferien.
Unter Blockpraktikum finden Sie die entsprechenden Gymnasien in Mittelfranken.
Die Meldung zum Blockpraktikum ist an das Praktikumsamt bei demjenigen Ministerialbeauftragten zu richten, in dessen Zuständigkeitsbereich die gewünschte Praktikumsschule liegt
Am Ende des Praktikums wird ein ausführliches Beratungsgespräch geführt.
Der Nachweis der Ableistung wird bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung gefordert.
Wegen der Verlängerung des Blockpraktikums auf 5 Wochen ist es in der Regel nur noch im Frühjahr durchführbar, z.B. zwischen Faschingsferienwoche und Osterferien.
Unter Blockpraktikum finden Sie die entsprechenden Gymnasien in Mittelfranken.
Die Meldung zum Blockpraktikum ist an das Praktikumsamt bei demjenigen Ministerialbeauftragten zu richten, in dessen Zuständigkeitsbereich die gewünschte Praktikumsschule liegt
Anschriften der Praktikumsämter:
Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Oberbayern-West
Wackersberger Straße 59
81371 München
Tel. (089) 233 434 40
(zuständig für die Gymnasien in Oberbayern westlich der Isar einschließlich Bad Tölz, sowie die Gymnasien in München westlich der Linie Olympiapark - Hauptbahnhof - Tierpark)
Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Oberbayern-Ost
Beetzstraße 4
81679 München
Tel. (089) 98 82 80
(zuständig für die Gymnasien in Oberbayern östlich der Isar einschließlich Moosburg und Freising, sowie für die Gymnasien in München östlich der Linie Olympiapark - Hauptbahnhof -Tierpark)
Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Niederbayern
Jürgen-Schuhmann-Straße 20
84034 Landshut
Tel. (0871) 962 60 20
Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Mittelfranken
Löbleinstraße 10
90409 Nürnberg
Tel. (0911) 231 83 84
Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Oberfranken
Gymnasiumplatz 4-6
95028 Hof
Tel. (09281) 72 86 43
Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Unterfranken
Am Pleidenturm 16
97070 Würzburg
Tel. (0931) 321 15 17
Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in der Oberpfalz
Hans-Sachs-Straße 2
93049 Regensburg
Tel. (0941) 507 10 92
Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Schwaben
Hallstraße 10
86150 Augsburg
Tel. (0821) 324 16 21
Die Meldung zum schulpädagogisch-fachdidaktischen Blockpraktikum muss dem zuständigen Praktikumsamt spätestens drei Wochen vor der beabsichtigten Aufnahme des Praktikums vorliegen. Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung an eine bestimmte Schule, Ortswünsche werden jedoch nach Möglichkeit berücksichtigt.
für die Gymnasien in Oberbayern-West
Wackersberger Straße 59
81371 München
Tel. (089) 233 434 40
(zuständig für die Gymnasien in Oberbayern westlich der Isar einschließlich Bad Tölz, sowie die Gymnasien in München westlich der Linie Olympiapark - Hauptbahnhof - Tierpark)
Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Oberbayern-Ost
Beetzstraße 4
81679 München
Tel. (089) 98 82 80
(zuständig für die Gymnasien in Oberbayern östlich der Isar einschließlich Moosburg und Freising, sowie für die Gymnasien in München östlich der Linie Olympiapark - Hauptbahnhof -Tierpark)
Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Niederbayern
Jürgen-Schuhmann-Straße 20
84034 Landshut
Tel. (0871) 962 60 20
Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Mittelfranken
Löbleinstraße 10
90409 Nürnberg
Tel. (0911) 231 83 84
Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Oberfranken
Gymnasiumplatz 4-6
95028 Hof
Tel. (09281) 72 86 43
Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Unterfranken
Am Pleidenturm 16
97070 Würzburg
Tel. (0931) 321 15 17
Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in der Oberpfalz
Hans-Sachs-Straße 2
93049 Regensburg
Tel. (0941) 507 10 92
Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Schwaben
Hallstraße 10
86150 Augsburg
Tel. (0821) 324 16 21
Die Meldung zum schulpädagogisch-fachdidaktischen Blockpraktikum muss dem zuständigen Praktikumsamt spätestens drei Wochen vor der beabsichtigten Aufnahme des Praktikums vorliegen. Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung an eine bestimmte Schule, Ortswünsche werden jedoch nach Möglichkeit berücksichtigt.
6. Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum
Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum soll möglichst im fünften, sechsten oder siebten Semester abgeleistet werden.
Es findet an einem festgelegten Wochentag in einem der vertieft studierten Fächer statt und umfasst dabei mindestens 4 Stunden Unterricht einschließlich Besprechung.
Im gleichen Semester müssen Sie ein fachdidaktisches Seminar besuchen, das als Begleitveranstaltung zum Praktikum ausgewiesen ist. Welche Veranstaltung das im Einzelfall ist, kann Ihnen das zuständige Institut für Fachdidaktik erläutern.
Für das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum wurden bestimmte Praktikumsschulen festgelegt. Alle Fächer, für die Praktika eingerichtet werden können, und die Praktikumsschulen sind unter studienbegleitendes Praktikum aufgelistet. Beim Anklicken der Praktikumsschulen werden Sie mit der Homepage des Gymnasiums verbunden. An welchen dieser Schulen dann tatsächlich Praktika stattfinden, hängt von der Gesamtzahl der Anmeldungen für das betreffende Fach und von den Ortswünschen der Studierenden ab.
Im studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum besuchen Sie den Unterricht eines Praktikumslehrers, dem Sie vom Praktikumsamt zugewiesen wurden. Die Zahl der Teilnehmer am einzelnen studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum soll nicht mehr als sechs betragen.
Bei Fächerkombinationen mit Biologie, Chemie oder Physik ist das Praktikum in diesem Fach durchzuführen.
Anmeldungen sind nur bis zum 15. April für das folgende Winter- und Sommersemester möglich. Die Anmeldung erfolgt über das Praktikumsamt für die Gymnasien in Mittelfranken
Es findet an einem festgelegten Wochentag in einem der vertieft studierten Fächer statt und umfasst dabei mindestens 4 Stunden Unterricht einschließlich Besprechung.
Im gleichen Semester müssen Sie ein fachdidaktisches Seminar besuchen, das als Begleitveranstaltung zum Praktikum ausgewiesen ist. Welche Veranstaltung das im Einzelfall ist, kann Ihnen das zuständige Institut für Fachdidaktik erläutern.
Für das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum wurden bestimmte Praktikumsschulen festgelegt. Alle Fächer, für die Praktika eingerichtet werden können, und die Praktikumsschulen sind unter studienbegleitendes Praktikum aufgelistet. Beim Anklicken der Praktikumsschulen werden Sie mit der Homepage des Gymnasiums verbunden. An welchen dieser Schulen dann tatsächlich Praktika stattfinden, hängt von der Gesamtzahl der Anmeldungen für das betreffende Fach und von den Ortswünschen der Studierenden ab.
Im studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum besuchen Sie den Unterricht eines Praktikumslehrers, dem Sie vom Praktikumsamt zugewiesen wurden. Die Zahl der Teilnehmer am einzelnen studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum soll nicht mehr als sechs betragen.
Bei Fächerkombinationen mit Biologie, Chemie oder Physik ist das Praktikum in diesem Fach durchzuführen.
Anmeldungen sind nur bis zum 15. April für das folgende Winter- und Sommersemester möglich. Die Anmeldung erfolgt über das Praktikumsamt für die Gymnasien in Mittelfranken
7. Gemeinsame Bestimmungen für alle Praktika
Während der Ableistung der Praktika ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gemäß § 539 Abs. 1 Nr. 14 RVO gegeben.
Bei der Ableistung der Praktika unterstehen Sie den Weisungen des Schulleiters und des Praktikumslehrers. Die Schule stellt Ihnen nach erfolgreichem Abschluss des Praktikums eine Bescheinigung nach amtlichem Muster aus. Die Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme am schulpädagogisch-fachdidaktischen Blockpraktikum und am studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum sind Voraussetzungen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung
Bei der Ableistung der Praktika unterstehen Sie den Weisungen des Schulleiters und des Praktikumslehrers. Die Schule stellt Ihnen nach erfolgreichem Abschluss des Praktikums eine Bescheinigung nach amtlichem Muster aus. Die Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme am schulpädagogisch-fachdidaktischen Blockpraktikum und am studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum sind Voraussetzungen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung
8. Ersatz durch andere Praktika
Die beiden Praktika gemäß Nummer 1 (d.h. schulpädagogisch-fachdidaktisches Blockpraktikum und studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum) können ersetzt werden durch eine die gesamte Ausbildungszeit innerhalb eines Schuljahrs an einer ausländischen Schule umfassende Teilnahme am offiziellen Austauschprogramm für Fremdsprachenassistenten. Ein entsprechender, vom Leiter der ausländischen Schule ausgestellter Nachweis ist vorzulegen.
Als Ersatz für die in Nummer 1 genannten Praktika können auf Antrag auch Praktika anerkannt werden, die im Rahmen eines Studiums für das Lehramt an Gymnasien außerhalb Bayerns und innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgeleistet wurden, sofern sie den in § 38 Abs. 3 LPO 1 aufgeführten Bestimmungen genügen.
Anträge auf Anerkennung von Praktika, die nicht in Bayern abgeleistet wurden, sind an das Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken zu richten.
Als Ersatz für die in Nummer 1 genannten Praktika können auf Antrag auch Praktika anerkannt werden, die im Rahmen eines Studiums für das Lehramt an Gymnasien außerhalb Bayerns und innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgeleistet wurden, sofern sie den in § 38 Abs. 3 LPO 1 aufgeführten Bestimmungen genügen.
Anträge auf Anerkennung von Praktika, die nicht in Bayern abgeleistet wurden, sind an das Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken zu richten.