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Hinweise zu Prüfungen


Hier finden Sie nähere Informationen zu Prüfungen, die beim Ministerialbeauftragten abgehalten werden.




Schulisches Auswahlverfahren für den Zugang zum Max Weber-Programm Bayern (Studienförderung nach Art. 5 Bayerisches Eliteförderungsgesetz - BayEFG - ) aus dem Gymnasialbereich

Die Prüfung im Rahmen des schulischen Auswahlverfahrens wird
für den Abiturjahrgang 2008/2010 im Zeitraum von Donnerstag, 17. Juni 2010, bis einschließlich Mittwoch, 23. Juni 2010,
für den Abiturjahrgang 2009/2011 (G9) im Zeitraum von Montag, 11. April 2011, bis einschließlich Freitag, 15. April 2011,
für den Abiturjahrgang 2009/2011 (G8) im Zeitraum von Montag, 06. Juni 2011, bis einschließlich Freitag, 10. Juni 2011,
jeweils in der Dienststelle des Ministerialbeauftragten (Regerplatz 1, 81541 München) durchgeführt.

Alle gemeldeten Teilnehmer müssen zu den genannten Terminen uneingeschränkt verfügbar sein. Persönliche Terminwünsche können im Regelfall keine Berücksichtigung finden. Wenn jedoch Abwesenheiten während des Prüfungszeitraums bereits mit der vorläufigen Meldung seitens der Schule (Formblatt A) mitgeteilt werden, wird eine entsprechende Berücksichtigung versucht, ein Anspruch auf einen konkreten Termin besteht jedoch nicht. Der individuelle Prüfungstermin wird jedem Bewerber ca. drei Wochen vor Prüfungsbeginn schriftlich mitgeteilt. Bei Erkrankung ist umgehend ein schul- oder amtsärztliches Attest vorzulegen.




Anerkennungsprüfung für deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Bildungsnachweisen