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Hinweise zu Prüfungen


Hier finden Sie nähere Informationen zu Prüfungen, die beim Ministerialbeauftragten abgehalten werden.




Schulisches Auswahlverfahren für den Zugang zum Max Weber-Programm Bayern (Studienförderung nach Art. 5 Bayerisches Eliteförderungsgesetz - BayEFG - ) aus dem Gymnasialbereich

Die Prüfung im Rahmen des schulischen Auswahlverfahrens wird im Zeitraum von Dienstag, 19. Juni 2012, bis einschließlich Donnerstag, 28. Juni 2012, und ggf. noch am Montag, 02. Juli 2012, und Dienstag, 03. Juli 2012, durchgeführt.

Alle gemeldeten Teilnehmer müssen zu den genannten Terminen uneingeschränkt verfügbar sein. Persönliche Terminwünsche können im Regelfall keine Berücksichtigung finden. Wenn jedoch Abwesenheiten während des Prüfungszeitraums bereits mit der vorläufigen Meldung seitens der Schule (Formblatt A) mitgeteilt werden, wird eine entsprechende Berücksichtigung versucht, ein Anspruch auf einen konkreten Termin besteht jedoch nicht. Der individuelle Prüfungstermin wird jedem Bewerber ca. zwei Wochen vor Prüfungsbeginn schriftlich mitgeteilt. Bei Erkrankung ist umgehend ein schul- oder amtsärztliches Attest vorzulegen.




Anerkennungsprüfung für deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Bildungsnachweisen