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Oberbayern WestPraktikumsamt → Hinweise

Praktika für Bewerber um das Lehramt an Gymnasien


Genauere Bestimmungen finden Sie im § 34 LPO I (Fassung 2008) sowie in den zugehörigen Bekanntmachungen auf der Praktikumsseite des Kultusministeriums. Dort erhalten Sie auch alle aktuellen Links.

 

Hinweise


Art der Praktika

Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I vom 13. März 2008, gültig für alle Studierende, die ab dem Wintersemester 2008/09 ihr Lehramtsstudium begonnen haben) sind folgende Praktika abzuleisten:
  • ein Betriebspraktikum
  • ein Orientierungspraktikum
  • ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (KU Eichstätt: 2 Blockpraktika)
  • ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum in einem der beiden Studienfächer (nicht in Psychologie und nicht in einem Erweiterungsfach) (KU Eichstätt: 2 studienbegleitende Praktika).

Aufgaben und Ziele der Praktika

Aufgabe und Ziel der Praktika (mit Ausnahme des Betriebspraktikums) sind die Einführung in die Schulpraxis und die Fachpraxis der gewählten Unterrichtsfächer. Die Praktika sollen Ihnen auch Einsichten darüber vermitteln, ob Sie für den angestrebten Beruf geeignet sind.

Nach einer Periode der Unterrichtsbeobachtung sollen Sie eigene Unterrichtsplanung betreiben und auch erste Unterrichtsversuche durchführen.

Im Einzelnen gilt § 34 Abs. 1 Satz 1 LPO I (2008).

1. Betriebspraktikum

Die Studierenden für alle Lehrämter haben ein Praktikum in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb im Umfang von insgesamt 8 Wochen abzuleisten.
Falls Zweifel bestehen, ob eine Tätigkeit den Anforderungen entspricht, wird empfohlen, sich an eine Außenstelle des Prüfungsamts zu wenden.
Das Praktikum kann auch im Ausland absolviert werden; es kann in einzelne Abschnitte von jeweils mindestens zwei Wochen Umfang aufgeteilt werden.
Das Betriebspraktikum soll vor Beginn des Hauptstudiums abgeleistet werden; es kann auch zwischen Abiturprüfung und Studienbeginn absolviert werden.
Das Betriebspraktikum kann auch beim Praktikumsamt abgeleistet werden. (Ansprechpartner: StD Uwe Jüttner, Tel.: 089/233 434 40; E-Mail: praktikumsamt@mb-west.de)
In allen anderen Fällen wird das Betriebspraktikum nicht durch das Praktikumsamt vermittelt.


2. Orientierungspraktikum

Das Orientierungspraktikum von 3 bis 4 Wochen Dauer soll möglichst vor Beginn des Studiums (frühestens nach der letzten Abitureinzelprüfung) abgeleistet werden; es muss spätestens vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums absolviert sein. Die Bescheinigung über das Orientierungspraktikum ist zu Beginn des Schulpraktikums an der Praktikumsschule vorzulegen.
Ausdrücklich empfohlen wird der Besuch von Schulen, die nicht der Schulart angehören, für die das Lehramt angestrebt wird. In Frage kommen auch Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, beim Lehramt Grundschule auch vorschulische Einrichtungen. Es wird empfohlen, im Rahmen des Orientierungspraktikums mehrere Schularten kennen zu lernen.
Das Praktikum soll an Schulen ca. 20 Stunden pro Woche umfassen, wobei die tägliche Anwesenheit drei Unterrichtsstunden nicht unterschreiten darf.
Interessenten wenden sich unmittelbar an die Schulleitung des gewünschten Gymnasiums bzw. der Förderschule, Realschule oder beruflichen Schule; für Grund- und Hauptschulen nimmt das jeweils zuständige Schulamt die Anmeldung entgegen.
Wird das Lehramt an Gymnasien angestrebt, soll das Orientierungspraktikum nicht an dem Gymnasium absolviert werden, an dem die Hochschulreife erworben wurde.

Studierende der TU München ersetzen das Orientierungspraktikum u. U. durch das sog. TUMpaedagogicum. Auskünfte erteilt die Studienberatung der TUM.

Studierende der LMU München, die Ihr Abitur 2011 im neunjährigen Gymnasium ablegen, haben im Sommersemester 2011 die Möglichkeit, das Orientierungspraktikum und das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum durch ein sog. Kombinationspraktikum 2011 (KoPra11) zu ersetzen. Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link:


3. Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum

Es kann an öffentlichen (d.h. staatlichen oder kommunalen) Gymnasien oder staatlich anerkannten privaten Gymnasien in Bayern abgeleistet werden.
Die Meldung zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum ist an das Praktikumsamt bei demjenigen Ministerialbeauftragten zu richten, in dessen Zuständigkeitsbereich die gewünschte Praktikumsschule liegt. Sie muss diesem Praktikumsamt spätestens drei Wochen vor der beabsichtigten Aufnahme des Praktikums vorliegen. Zuvor wendet sich der Studierende an die von ihm gewünschte Schule und lässt sich von ihr eine Einverständniserklärung geben.
Bei Beginn des Praktikums muss der Schule der Nachweis über das Orientierungspraktikum vorgelegt werden; ohne diesen weist sie den Studierenden ab.
Außerdem ist die Teilnahme an einer von der Universität durchgeführten, auf das Praktikum ausgerichteten Begleitveranstaltung verpflichtend.
Das Praktikum umfasst den Zeitraum von etwa 150 bis 160 Unterrichtsstunden. Während des Praktikums wird der Studierende vom Schulleiter bestimmten Lehrern zugeteilt, die ihn als Hörer am Unterricht teilnehmen lassen, ihm Gelegenheit zu ersten Unterrichtsversuchen geben, ihn in die pädagogisch-didaktischen Aufgaben und Probleme der Schule einführen und bei der Erreichung der in der KMBek zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum (siehe Link am Ende dieses Abschnitts) beschriebenen Ziele behilflich sind. Hierbei kommt eine große Zahl von Tätigkeiten in Betracht.
Eine dieser Lehrkräfte führt mit dem Studierenden ein abschließendes Beratungsgespräch über den Verlauf des Praktikums mit dem Ziel einer Empfehlung für die Eignung zum Lehrerberuf.

Studierende der Katholischen Universität Eichstätt haben statt des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums zwei Blockpraktika von je 3 Wochen Dauer mit jeweils ca. 60 Stunden abzuleisten. Das erste findet nach dem 3. Semester, das zweite nach dem 4. Semester statt.

Studierende der TU München ersetzen das Schulpraktikum u. U. durch das sog. TUMpaedagogicum. Auskünfte erteilt die Studienberatung der TUM.

Die LMU München bietet Lehramtsstudierenden die Möglichkeit, das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum durch Tutoren des Praktikumsamts betreuen zu lassen. Informationen finden Sie unter dem Link am Ende dieses Eintrags.
Im Rahmen der Pflichtveranstaltung „Einführung in die Schulpädagogik“ von Prof. Dr. Ewald Kiel sollen Lehramtstudierende der Ludwig-Maximilians-Universität München in wesentliche Themenbereiche von Schulpädagogik eingeführt werden. Der Studierende soll durch die Vorlesung Orientierungswissen bzgl. wichtiger Grundbegriffe und -thematiken aus dem Bereich der Schulpädagogik erwerben sowie grundlegende Fragestellungen der Schulpädagogik kennen lernen. Es wird empfohlen, die Vorlesung einschließlich der jeweiligen Begleitkurse vor Ableistung des schulpädagogischen Blockpraktikums zu besuchen, da nur so eine sinnvolle Vorbereitung auf dieses Praktikum gegeben ist.

Studierende der LMU München können sich für das Pilotprojekt "Intensivpraktikum + Lehr:werkstatt" bewerben, das in Kooperation des Münchner Zentrums für Lehrerbildung und der Eberhard-von-Kuenheim-Stiftung durchgeführt wird und ab dem Wintersemester 2011/2012 das Orientierungspraktikum und das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum ersetzt. Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link:


Anschriften der Praktikumsämter

Praktikumsamt bei der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West
Wackersberger Straße 59
81371 München
Tel. (089) 233 434 40
(zuständig für die Gymnasien in Oberbayern westlich der Isar einschließlich Bad Tölz, sowie die Gymnasien in München westlich der Linie Olympiapark - Hauptbahnhof -Tierpark)

Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost
Beetzstraße 4
81679 München
Tel. (089) 98 82 80
(zuständig für die Gymnasien in Oberbayern östlich der Isar einschließlich Moosburg und Freising, sowie für die Gymnasien in München östlich der Linie Olympiapark - Hauptbahnhof -Tierpark)

Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern
Jürgen-Schuhmann-Straße 20
84034 Landshut
Tel. (0871) 430 65 66-20

Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken
Löbleinstraße 10
90409 Nürnberg
Tel. (0911) 231 83 84

Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken
Gymnasiumplatz 4-6
95028 Hof
Tel. (09281) 72 86 43

Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken
Am Pleidenturm 16
97070 Würzburg
Tel. (0931) 321 15 17

Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz
Hans-Sachs-Straße 2
93049 Regensburg
Tel. (0941) 507 10 93

Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben
Hallstraße 10
86150 Augsburg
Tel. (0821) 324 16 21

4. Studienbegleitendes Praktikum


Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum soll nach der LPO I von 2008 möglichst nicht vor dem dritten und nicht nach dem fünften Semester abgeleistet werden (an der KU Eichstätt im 4. und 7. Semester). Es findet einmal jede Woche statt (für Studierende der LMU meistens dienstags, für Studierende der TUM meistens freitags) und umfasst dabei mindestens 4 Stunden Unterricht einschließlich Besprechung. Im gleichen Semester müssen Sie ein fachdidaktisches Seminar besuchen, das als Begleitveranstaltung zum Praktikum ausgewiesen ist. Welche Veranstaltung das im Einzelfall ist, kann Ihnen das zuständige Institut für Fachdidaktik erläutern.

Für das studienbegleitende Praktikum wurden bestimmte Praktikumsschulen festgelegt. Die Liste dieser Praktikumsschulen ist von Fach zu Fach verschieden. Für die Universitäten in München liegen die Praktikumsschulen vorwiegend im S-Bahn-Bereich, da fast sämtliche Münchner Gymnasien als Seminarschulen dafür nicht in Betracht kommen. Die Praktikumsschulen für die Katholische Universität Eichstätt liegen zur Zeit in Eichstätt, Ingolstadt, Beilngries, Weißenburg, Schrobenhausen und Neuburg a.d. Donau.

Im studienbegleitenden Praktikum besuchen Sie den Unterricht eines Praktikumslehrers, dem Sie vom Praktikumsamt zugewiesen wurden. Die Zahl der Teilnehmer am einzelnen studienbegleitenden Praktikum soll nicht mehr als sechs betragen.

Die Meldung für das studienbegleitende Praktikum ist an das zuständige Praktikumsamt zu richten.

Studierende des Studienganges "Lehramt plus" der Katholischen Universität Eichstätt haben zwei studienbegleitende Praktika abzuleisten. ("Unterrichten 1" im 4. Semester, "Unterrichten 2" im 7. Semester). Die Praktikumstage werden von der Universität in Absprache mit den Praktikumsschulen festgelegt.


Dabei gilt folgende Regelung:

Das Praktikumsamt bei der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West ist zuständig für
  • alle Lehramtsfächer an der Katholischen Universität Eichstätt
  • die Fächer Wirtschaftswissenschaften, Geographie, Mathematik, Informatik, Physik, Chemie und Biologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München und an der Technischen Universität München
  • Sport an der Technischen Universität München
  • Kunsterziehung an der Akademie München
  • Musik an der Musikhochschule München.
Das Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost ist zuständig für
  • die Fächer Deutsch, alle Sprachen, Geschichte, Sozialkunde sowie Religion an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Die Meldung zum studienbegleitenden Praktikum muss dem Praktikumsamt bis spätestens 15. April für das folgende Schuljahr vorliegen, da die Stundenpläne der Praktikumslehrer entsprechend gestaltet werden müssen. Das heißt, Sie müssen sich z.B. bis zum 15. April 2011 für ein Praktikum im Wintersemester 2011/12 bzw. im Sommersemester 2012 anmelden! Entsprechend den Anmeldungen werden Praktika eingerichtet. Spätere Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch Plätze frei sind.

Nähere Einzelheiten bezüglich der Anmeldetermine sind bei den Instituten für Fachdidaktik des jeweiligen Faches zu erfahren. Dort liegen auch die entsprechenden Anmeldeformulare auf.

5. Gemeinsame Bestimmungen für alle Praktika

Während der Ableistung der Praktika ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gemäß § 539 Abs. 1 Nr. 14 RVO gegeben.

Bei der Ableistung der Praktika unterstehen Sie den Weisungen des Schulleiters und des Praktikumslehrers. Die Schule stellt Ihnen nach erfolgreichem Abschluss des Praktikums eine Bescheinigung nach amtlichen Muster aus. Der Nachweis über die Ableistung des Orientierungspraktikums ist Voraussetzung für die Zulassung zum Blockpraktikum; die Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme am Betriebspraktikum, am Blockpraktikum und am studienbegleitenden Praktikum sind Voraussetzungen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung.

6. Ersatz durch andere Praktika

Die drei Praktika an Schulen (d.h. Orientierungspraktikum, Blockpraktikum und studienbegleitendes Praktikum) können ganz oder teilweise ersetzt werden durch eine hinlänglich lange Tätigkeit an einer ausländischen Schule als Fremdsprachenassistent(in). Ein entsprechender, vom Leiter der ausländischen Schule ausgestellter Nachweis ist vorzulegen.

Als Ersatz für die in Nummer 1 genannten Praktika können auf Antrag auch Praktika anerkannt werden, die im Rahmen eines Studiums für das Lehramt an Gymnasien außerhalb Bayerns und innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgeleistet wurden, sofern sie den in § 34 Abs. 1 LPO I (2008) aufgeführten Bestimmungen genügen.

Anträge auf Anerkennung von Praktika, die nicht in Bayern abgeleistet wurden, sind an das zuständige Praktikumsamt zu richten.

7. Praktika für Schulpsychologen und Beratungslehrer

Wegen der Vielfältigkeit der Praktika ist eine individuelle Beratung unumgänglich. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Praktikumsamt:

Oberbayern-Ost für die Ludwig-Maximilians-Universität München (089/98 82 80)

Oberbayern-West für die Katholische Universität Eichstätt (089/233 434 40).

Oberfranken für die Universität Bamberg (09281/72 86 43)


Stand: 31. Mai 2011