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OberfrankenPraktikumsamtHinweise → Neue Bestimmungen

Studium für das Lehramt an Gymnasien in Bayern
Änderungen der LPO I hinsichtlich der geforderten Praktika

9. Verordnung zur Änderung der Lehramtsprüfungsordnung I vom 5.9.2002 (GVBl. S.429)

(Zugrunde gelegt ist die Fassung der Bekanntmachung vom 9.9.2002, GVBl. S. 541)

Die komplette Textfassung ist auf der Homepage des Staatsministeriums unter http://www.km.bayern.de/ abrufbar!
 

Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen

Ausführungsbestimmungen: Aufgaben, Ziele und Durchführung der Praktika


Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 28. Februar 2003 Nr. III.8 – 5 S 4020 – PRA.9720 (KWMBl I S. 89)


Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 28. Februar 2003 Nr. VI.9 – 5 S 4020 – PRA.13449 (KWMBl I S. 107)



Bescheinigungsvordrucke


 

Die Praktika im Überblick

1) Betriebspraktikum:

  • Umfang: 8 Wochen
  • Ableistung in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb (auch in Abschnitten von mindestens 2 Wochen und im Ausland möglich).
  • Nachweis wird bei der Meldung zur 1. Staatsprüfung gefordert.
  • Da zur Zeit noch keine Präzedenzfälle hinsichtlich der Anerkennung beruflicher Tätigkeiten vorliegen, wird empfohlen, in Zweifelsfällen direkt im Kultusministerium nachzufragen (MR Glasl, Tel.: 089- 2186- 2777).
  • Es ist Sache des Studierenden, sich um Praktikumsplätze zu kümmern!

2) Orientierungspraktikum:

  • Umfang: 3 – 4 Wochen, davon mindestens eine Woche an einem Gymnasium, das, wenn möglich, nicht die eigene Abiturschule sein soll. Der andere Teil kann auch an einer anderen Schulart oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt werden.
  • Ableistung nach Möglichkeit vor Beginn des Studiums, in jedem Fall aber vor Antritt des Blockpraktikums in der vorlesungsfreien Zeit.
  • Nachweis wird bei Antritt des Blockpraktikums gefordert.
  • Es ist Sache des Abiturienten, sich um Praktikumsplätze zu kümmern.

3) Schulpädagogisch- fachdidaktisches Blockpraktikum:

  • Umfang: 5 Wochen mit ca. 80 Unterrichtsstunden
  • Ausführliches Beratungsgespräch am Ende des Praktikums
  • Nachweis wird bei der Meldung zur 1. Staatsprüfung gefordert.

4) Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum:

  • Anmeldung bis 15. April über das Praktikumsamt für die Gymnasien in Oberfranken.
  • In der Regel ist es erwünscht, sich vorher bei dem Dozenten der fachdidaktischen Begleitveranstaltung zu melden.