(Zugrunde gelegt ist die Fassung der Bekanntmachung vom 9.9.2002, GVBl. S. 541)
Die komplette Textfassung ist auf der Homepage des Staatsministeriums unter http://www.km.bayern.de/ abrufbar!
Studium für das Lehramt an Gymnasien in Bayern
Änderungen der LPO I hinsichtlich der geforderten Praktika
9. Verordnung zur Änderung der Lehramtsprüfungsordnung I vom 5.9.2002 (GVBl. S.429)
Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen
Ausführungsbestimmungen: Aufgaben, Ziele und Durchführung der Praktika
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 28. Februar 2003 Nr. III.8 – 5 S 4020 – PRA.9720 (KWMBl I S. 89)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 28. Februar 2003 Nr. VI.9 – 5 S 4020 – PRA.13449 (KWMBl I S. 107)
Bescheinigungsvordrucke
Die Praktika im Überblick
1) Betriebspraktikum:
- Umfang: 8 Wochen
- Ableistung in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb (auch in Abschnitten von mindestens 2 Wochen und im Ausland möglich).
- Nachweis wird bei der Meldung zur 1. Staatsprüfung gefordert.
- Da zur Zeit noch keine Präzedenzfälle hinsichtlich der Anerkennung beruflicher Tätigkeiten vorliegen, wird empfohlen, in Zweifelsfällen direkt im Kultusministerium nachzufragen (MR Glasl, Tel.: 089- 2186- 2777).
- Es ist Sache des Studierenden, sich um Praktikumsplätze zu kümmern!
2) Orientierungspraktikum:
- Umfang: 3 – 4 Wochen, davon mindestens eine Woche an einem Gymnasium, das, wenn möglich, nicht die eigene Abiturschule sein soll. Der andere Teil kann auch an einer anderen Schulart oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt werden.
- Ableistung nach Möglichkeit vor Beginn des Studiums, in jedem Fall aber vor Antritt des Blockpraktikums in der vorlesungsfreien Zeit.
- Nachweis wird bei Antritt des Blockpraktikums gefordert.
- Es ist Sache des Abiturienten, sich um Praktikumsplätze zu kümmern.
3) Schulpädagogisch- fachdidaktisches Blockpraktikum:
- Umfang: 5 Wochen mit ca. 80 Unterrichtsstunden
- Ausführliches Beratungsgespräch am Ende des Praktikums
- Nachweis wird bei der Meldung zur 1. Staatsprüfung gefordert.
4) Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum:
- Anmeldung bis 15. April über das Praktikumsamt für die Gymnasien in Oberfranken.
- In der Regel ist es erwünscht, sich vorher bei dem Dozenten der fachdidaktischen Begleitveranstaltung zu melden.