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OberfrankenPraktikumsamt → Hinweise

Studium für das Lehramt an Gymnasien
Praktika

1. Übersicht über die geforderten Praktika

Nach § 34 (1) der Lehramtsprüfungsordnung vom 13.03.2008 müssen folgende Praktika abgeleistet werden:

  • ein Orientierungspraktikum
  • ein Betriebspraktikum
  • ein Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
  • ein Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum (in einem der beiden Studienfächer, nicht in einem Erweiterungsfach und nicht im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt)

2. Aufgaben und Ziele der Praktika

Aufgabe und Ziel der Praktika während des Studiums sind die Einführung in die Schulpraxis des Gymnasiums und die Fachpraxis der gewählten Unterrichtsfächer. Die Praktika sollen den Studierenden auch Einsichten darüber vermitteln, ob Sie für den angestrebten Beruf geeignet sind.

Nach einer Periode der Unterrichtsbeobachtung sollen eigene Unterrichtsplanungen betrieben und auch erste Unterrichtsversuche durchgeführt werden.

Im Einzelnen gilt § 34 Abs. 1 der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) vom 13. März 2008

3. Orientierungspraktikum

  • Zweck - Kennenlernen des Gymnasiums aus der Sicht des Lehrers; erste Überprüfung der Eignung für den Lehrerberuf
  • Zeitpunkt - In der vorlesungsfreien Zeit, möglichst vor Beginn des Studiums, spätestens vor Beginn des pädagogisch didaktischen Schulpraktikums
  • Dauer - Drei bis vier Wochen, dabei an möglichst vielen Schularten oder einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe
  • Organisation - Die Studierenden suchen sich selbständig, also ohne Einbeziehung des Praktikumsamtes, einen oder mehrere Praktikumsplätze
  • Einzelheiten - Siehe Bestimmungen zum Orientierungspraktikum

4. Betriebspraktikum

  • Zeitpunkt - Vor dem Hauptstudium, auch ganz oder teilweise vor Beginn des Studiums, aber nach dem Abitur
  • Dauer - Acht Wochen
  • Ort - Produktions-, Weiterverarbeitungs, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb
  • Organisation - Die Studierenden suchen sich selbständig, also ohne Einbeziehung des Praktikumsamtes, einen oder mehrere Praktikumsplätze
  • Einzelheiten - Siehe Bestimmungen zu Betriebspraktikum

5. Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum

Es kann an öffentlichen (d. h. staatlichen oder städtischen) Gymnasien oder staatlich anerkannten Gymnasien in Bayern abgeleistet werden.
Die Meldung ist an das Praktikumsamt bei demjenigen Ministerialbeauftragten zu richten, in dessen Zuständigkeitsbereich die gewünschte Praktikumsschule liegt. Sie muss diesem Praktikumsamt spätesten drei Wochen vor der beabsichtigten Aufnahme des Praktikums vorliegen.
Vor der Anmeldung wenden sich die Studierenden an die von ihnen gewünschte Schule und lassen sich von ihr eine schriftliche Einverständniserklärung geben (für den Bereich Oberfranken im Meldeformular enthalten). Diese muss dem Praktikumsamt termingerecht zugesandt werden, wobei die Schulfereien zu berücksichtigen sind.
Zur Anmeldung oder spätestens zu Beginn des Praktikums muss der Schule der Nachweis über die erfolgreiche Ableistung des Orientierungspraktikums vorgelegt werden - ohne diesen Nachweis muss die Schule die Studierende bzw. den Studierenden abweisen.
Außerdem ist die Teilnahme an einer von der Universität durchgeführten, auf das Praktikum ausgerichteten Begleitveranstaltung verpflichtend.
Das Praktikum umfasst den Zeitraum von etwa 150 bis 160 Unterrichtsstunden. Während des Praktikums werden die Studierenden vom Schulleiter bestimmten Lehrkräften zugeteilt, die sie als Hörer am Unterricht teilnehmen lassen, ihnen Gelegenheit zu ersten Unterrichtsversuchen geben, sie in die pädagogisch-didaktischen Aufgaben und Probleme der Schule einführen und bei der Erreichung der in der KMBek zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum (siehe Link am Ende dieses Absatzes) beschriebenen Ziele behilflich sind. Hierbei kommt eine große Zahl von Tätigkeiten in Betracht.
Eine dieser Lehrkräfte führt mit der Studierenden bzw. dem Studierenden ein abschließendes Beratungsgespräch über den Verlauf des Praktikums mit dem Ziel einer Empfehlung über die Eignung zum Lehrerberuf.


6. Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum

Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum soll möglichst nicht vor dem dritten und nicht nach dem fünften Semester abgeleistet werden. Es findet wöchentlich in der Regel am Dienstag oder am Mittwoch statt, umfasst 4 Stunden Unterricht einschließlich einer Besprechung und soll mit einer im selben Semester stattfinden Lehrveranstaltung an der Hochschule so verbunden sein, dass sich Lehrveranstaltung und Praktikum gegenseitig ergänzen und vertiefen.
Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum ist in einem der beiden für das Studium gewählten vertieft studierten Fächern der Fächerverbindung abzuleisten; es bezieht sich nicht auf ein die Erweiterung des Studiums begründendes Fach und nicht auf das Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt.
Im studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum besuchen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Unterricht einer Praktikumslehrkraft, der sie vom Praktikumsamt zugewiesen wurden.
Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am einzelnen studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum soll nicht mehr als sechs betragen.
Die Praktikumslehrkraft führt mit jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer zu gegebener Zeit nochmals ein Beratungsgespräch über die berufliche Eignung.
Die Anmeldung zum studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum ist an das zuständige Praktikumsamt zu richten.
Sie muss dem Praktikumsamt bis spätestens 15. April für das folgende Schuljahr vorliegen (also für das folgende Winter- und Sommersemester), da die Stundenpläne und Klassenzuweisungen für die Praktikumslehrkräfte entsprechend gestaltet werden müssen.
Entsprechend den Anmeldungen werden Praktika eingerichtet. Spätere Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch Plätze frei sind.
Die Zuteilung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Meldungen.
Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung zu einer bestimmten Praktikumsschule.


7. Gemeinsame Bestimmungen für alle Praktika

Während der Ableistung der Praktika ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gemäß § 539 Abs. 1 Nr. 14 RVO gegeben.

Bei der Ableistung der Praktika unterstehen Sie den Weisungen des Schulleiters und der betreuenden Lehrerkräfte.
Die Schule stellt Ihnen nach erfolgreichem Abschluss des Praktikums eine Bescheinigung nach amtlichem Muster aus.
Die erfolgreiche Teilnahme setzt grundsätzlich voraus, dass am Praktikum regelmäßig teilgenommen wurde, die verpflichtenden Unterrichtsversuche durchgeführt und sämtliche im Rahmen des Praktikums gestellten Aufgaben mit zureichendem Ergebnis erledigt wurden.
Die Nachweise über die erfogreiche Teilnahme am Pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum, am Studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum und am Betriebspraktikum sind Voraussetzungen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung.


8. Ersatz durch andere Praktika

Als Ersatz für die in Abs. 1 genannten Praktika können vom Prüfungsamt oder der von ihm beauftragten Stelle auf Antrag auch Paktika anerkannt werden, die außerhalb Bayerns im Rahmen eines für ein Lehramt geeigneten Studiums abgeleistet wurden.
Sie können auch durch eine hinreichend umfangreiche Tätigkeit als Fremdsprachenassistentin oder -assistent an einer ausländischen Schule ersetzt werden. Nähere Einzelheiten bezüglich der Anforderungen finden sich unter www.km.org/pad/home.htm. Ein entsprechender, vom Leiter der ausländischen Schule ausgestellter Nachweis ist dem Praktikumsamt vorzulegen, das daraufhin eine diesbezügliche Bescheinigung ausstellt.

Anträge auf Anerkennung von Praktika, die nicht in Bayern abgeleistet wurden, sind an das Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken zu richten.


9. Praktika für Schulpsychologen und Beratungslehrer

Wegen der Vielfältigkeit der Praktika ist eine individuelle Beratung unumgänglich. Bitte setzen Sie sich mit dem zuständigen Praktikumsamt in Verbindung.

10. Anschriften der Praktikumsämter

Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Oberfranken

Gymnasiumplatz 4-6
95028 Hof
Tel. (09281) 72 86 43
Sekretariat 72 86 47

Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Oberbayern-West

Wackersberger Straße 59
81371 München
Tel. (089) 233 434 40
(zuständig für die Gymnasien in Oberbayern westlich der Isar, einschließlich Bad Tölz, sowie die Gymnasien in München westlich der Linie Olympiapark - Hauptbahnhof -Tierpark)


Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Oberbayern-Ost

Beetzstraße 4
81679 München
Tel. (089) 98 82 80
(zuständig für die Gymnasien in Oberbayern östlich der Isar, einschließlich Moosburg und Freising, sowie für die Gymnasien in München östlich der Linie Olympiapark - Hauptbahnhof -Tierpark)


Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Niederbayern

Jürgen-Schuhmann-Straße 20
84034 Landshut
Tel. (0871) 962 60 20


Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Mittelfranken

Löbleinstraße 10
90409 Nürnberg
Tel. (0911) 231 83 84


Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Unterfranken

Am Pleidenturm 16
97070 Würzburg
Tel. (0931) 321 15 17


Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in der Oberpfalz

Weinweg 4
93049 Regensburg
Tel. (0941) 507 10 93


Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Schwaben

Hallstraße 10
86150 Augsburg
Tel. (0821) 324 16 21