0. Zielgruppe
1. Blockpraktikum
2. Adressen der Praktikumsämter in allen Regierungsbezirken
Praktika für Bewerber für das Lehramt an Gymnasien
gemäß LPO I vom 7. November 2002
Hinweise
0. Zielgruppe
Die Informationen zum schulpädagogisch-fachdidaktischen Blockpraktikum gelten nur für Studierende, die vor dem Wintersemester 2008/09 ihr Studium nach den Bestimmungen der LPO I vom 7. November 2002 aufgenommen haben.
Für die anderen drei Praktika sind unabhängig vom Beginn des Studiums zum 01.08.2008 neue Bestimmungen in Kraft getreten, die über den folgenden Link zu finden sind:
Für die anderen drei Praktika sind unabhängig vom Beginn des Studiums zum 01.08.2008 neue Bestimmungen in Kraft getreten, die über den folgenden Link zu finden sind:
Für Studierende des Lehramts an Gymnasien, die vor dem Sommersemester 2003 ihr Studium aufgenommen haben, ist die rechtliche Lage noch nicht eindeutig geklärt. Da nur noch sehr wenige Studenten hiervon betroffen sind, können Einzelheiten dazu nur beim Prüfungsamt im Bayerischen Kultusministerium erfragt werden.
1. Schulpädagogisch-fachdidaktisches Blockpraktikum
- Zeitpunkt: Nach dem ersten, spätestens nach dem fünften Semester in der vorlesungsfreien Zeit. Ein Blockpraktikum ist im Herbst in der Regel nicht möglich , da die Zeit zwischen Schulbeginn und Semesterbeginn meist nicht ausreicht, zumal die erste Schulwoche für ein Praktikum in keinem Fall geeeignet ist! Es ist deshalb davon auszugehen, dass das Blockpraktikum in der Zeit zwischen den Faschings- und Osterferien abzuleisten ist.
- Dauer: Zusammenhängender (!) Zeitraum von fünf Schulwochen mit etwa 80 Unterrichtsstunden. Bei Besuch einer zwei- oder dreitägigen Einführungsveranstaltung an der Universität werden gegen Nachweis zwei Tage angerechnet.
- Ort: Öffentliches (d.h. staatliches oder städtisches) Gymnasium oder staatlich anerkanntes privates Gymnasium in Bayern; für die Oberpfalz siehe Liste der Gymnasien für das Blockpraktikum.
- Organisation: Nach Wahl der Schule holt der Studierende zuerst das schriftliche Einverständnis der Schulleitung ein, dann meldet er sich mit dem offiziellen Anmeldeformular (auch persönlich) oder per E-Mail spätestens drei Wochen vor Beginn bei dem Praktikumsamt an, in dessen Zuständigkeitsbereich die Schule liegt. Die Einverständniserklärung der Schule muss sofort dem Praktikumsamt übermittelt werden, ohne sie wird kein Praktikumsplatz vergeben!
- Durchführung: Bei Antritt des Praktikums müssen Sie der Schule unbedingt die Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme am Orientierungspraktikum vorlegen, ansonsten muss Sie die Schule zurück weisen! Während des Praktikums werden Sie in jedem Ihrer Fächer einem vom Schulleiter bestimmten Lehrer zugeteilt, der Sie als Hörer am Unterricht teilnehmen lässt, Ihnen Gelegenheit zu ersten Unterrichtsversuchen gibt, Sie während Ihres Praktikums betreut und am Ende in einem Beratungsgespräch Hilfestellung zu einer realistischen Einschätzung der Eignung für den Lehrerberuf gibt.
2. Anschriften der Praktikumsämter:
Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Oberbayern-West
Wackersberger Straße 59
81371 München
Tel. (089) 233 434 40
(zuständig für die Gymnasien in Oberbayern westlich der Isar, einschließlich Bad Tölz, sowie die Gymnasien in München westlich der Linie Olympiapark - Hauptbahnhof -Tierpark)
Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Oberbayern-Ost
Beetzstraße 4
81679 München
Tel. (089) 98 82 80
(zuständig für die Gymnasien in Oberbayern östlich der Isar, einschließlich Moosburg und Freising, sowie für die Gymnasien in München östlich der Linie Olympiapark - Hauptbahnhof -Tierpark)
Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Niederbayern
Jürgen-Schuhmann-Straße 20
84034 Landshut
Tel. (0871)430 65 66 32
Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Mittelfranken
Löbleinstraße 10
90409 Nürnberg
Tel. (0911) 231 83 84
Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Oberfranken
Gymnasiumplatz 4-6
95028 Hof
Tel. (09281) 72 86 43
Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Unterfranken
Am Pleidenturm 16
97070 Würzburg
Tel. (0931) 321 15 17
Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in der Oberpfalz
Hans-Sachs-Straße 2
93049 Regensburg
Tel. (0941) 507 10 93
Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Schwaben
Hallstraße 10
86150 Augsburg
Tel. (0821) 324 16 21
für die Gymnasien in Oberbayern-West
Wackersberger Straße 59
81371 München
Tel. (089) 233 434 40
(zuständig für die Gymnasien in Oberbayern westlich der Isar, einschließlich Bad Tölz, sowie die Gymnasien in München westlich der Linie Olympiapark - Hauptbahnhof -Tierpark)
Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Oberbayern-Ost
Beetzstraße 4
81679 München
Tel. (089) 98 82 80
(zuständig für die Gymnasien in Oberbayern östlich der Isar, einschließlich Moosburg und Freising, sowie für die Gymnasien in München östlich der Linie Olympiapark - Hauptbahnhof -Tierpark)
Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Niederbayern
Jürgen-Schuhmann-Straße 20
84034 Landshut
Tel. (0871)430 65 66 32
Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Mittelfranken
Löbleinstraße 10
90409 Nürnberg
Tel. (0911) 231 83 84
Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Oberfranken
Gymnasiumplatz 4-6
95028 Hof
Tel. (09281) 72 86 43
Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Unterfranken
Am Pleidenturm 16
97070 Würzburg
Tel. (0931) 321 15 17
Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in der Oberpfalz
Hans-Sachs-Straße 2
93049 Regensburg
Tel. (0941) 507 10 93
Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Schwaben
Hallstraße 10
86150 Augsburg
Tel. (0821) 324 16 21