Folgende Fächer können für die Kolloquiumsprüfung gewählt werden:
- eine fortgeführte oder eine spät beginnende Fremdsprache
- Religionslehre (bzw. Ethik), Geschichte, Geschichte und Sozialkunde, Geographie, Wirtschaft und Recht
- Biologie, Physik, Chemie, Informatik (nur am NTG)
- Kunst, Musik
- Sport als besondere Fachprüfung: mündlich-praktisch
- Am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasium
- mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil: Wirtschaftsinformatik, Sozialkunde
- mit sozialwissenschaftlichem Profil: sozialwissenschaftliche Arbeitsfelder, Sozialkunde
Sie schließen die Lerninhalte des ersten oder des zweiten Ausbildungsabschnitts aus und erklären die Lerninhalte eines der drei verbleibenden Ausbildungsabschnitte zum Prüfungsschwerpunkt.
Zu allen vier Ausbildungsabschnitten werden vom Prüfungsausschuss Themenbereiche festgelegt (mehr als zwei pro Halbjahr), über deren Inhalte die Schülerin / der Schüler geprüft wird. Spätestens 4 Wochen (vgl. GSO § 81 Abs. 2 Satz 4) vor dem Prüfungstermin entscheidet sich die Schülerin oder der Schüler für einen der angebotenen Themenbereiche.

