- entweder auf Anordnung des Prüfungsausschusses (z.B. um die Abiturprüfung zu bestehen)
- oder freiwillig zur Notenverbesserung.
Mündliche Zusatzprüfung zur schriftlichen Abiturprüfung
In den drei schriftlichen Abiturprüfungsfächern können die Schülerinnen und Schüler eine mündliche Zusatzprüfung ablegen und zwar
bei mündlicher Zusatzprüfung
Abiturprüfung
Zusatzprüfung
(max. 60 Punkte)
Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses der Abiturprüfung mit mündlicher Zusatzprüfung wird die schriftliche Abiturprüfung doppelt und die mündliche Zusatzprüfung einfach gewichtet.
Bei der mündlichen Zusatzprüfung wird anders als beim Kolloquium kein Referat von der Schülerin bzw. dem Schüler verlangt. Die Schwerpunktbildung ist wie beim Kolloquium. Die Prüfungsvorbereitung dauert bei der Zusatzprüfung etwa 20 Minuten.
Bestimmungen für Kunst, Musik und Sport (besondere Fachprüfung)
| Ergebnis des schriftlichen Teils (max. 15 P.) + Ergebnis des praktischen Teils (max. 15 P.) + Ergebnis der mündlichen Zusatzprüfung (max. 15 P.) | x 4 : 3 → max. 60 Punkte |
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