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Zulassungsvoraussetzungen

Um zur Abiturprüfung zugelassen zu werden, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
  • In den 5 Abiturfächern sind mindestens 100 Punkte während der Qualifikationsphase erreicht worden, darunter in Deutsch, Mathematik und einer fortgeführten Fremdsprache mindestens 48 Punkte.
  • Während der Qualifikationsphase sind insgesamt mindestens 200 Punkte erreicht worden.
  • 32 der 40 einzubringenden Halbjahresleistungen betragen mindestens 5 Punkte bzw. je mindestens 9 Punkte (2 Halbjahresleistungen) in der Seminararbeit und im Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung.
  • In den Seminaren einschließlich der Seminararbeit (entspricht 6 Halbjahresleistungen) sind mindestens 24 Punkte erreicht worden.
  • Die Seminararbeit ist abgeliefert und weder die schriftliche Arbeit noch die Präsentation sind mit 0 Punkten bewertet worden.
  • Jede einzubringende Halbjahresleistung und das Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung wurde mit mindestens 1 Punkt bewertet.
  • Der Nachweis wurde erbracht, dass der Unterricht in einer zweiten Fremdsprache im geforderten Umfang besucht wurde (vgl. GSO § 50 Abs. 4).
Erfüllt ein Schüler diese Zulassungsvoraussetzungen nicht oder tritt er im Ausbildungsabschnitt 12/2 von der Abiturprüfung zurück, so hat er die Abiturprüfung nicht bestanden.
 
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