Modifikationen für den letzten Jahrgang des neunjährigen Gymnasiums
1. Vorverlegung des Abiturs / Bewerbungszeugnis
Die Abiturprüfungen des letzten Jahrgangs des neunjährigen Gymnasiums wurden um ca. 6 Wochen vorverlegt. Die Entzerrung der Abiturtermine ermöglicht es den Schülern des neunjährigen Gymnasiums, ausnahmsweise bereits im Sommersemester 2011 ein Studium aufzunehmen. Während die Ausbildungsabschnitte 12/1 und 12/2 unverändert bleiben, endet der Ausbildungsabschnitt 13/1 bereits am 23.12.2010. An diesem Tag erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Bewerbungszeugnis, das alle bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und eine vorläufige, fiktive Gesamtnote enthält; dieses Zeugnis dient für Bewerbungen um Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren im Sommersemester 2011.
2. Kürzung des Lehrplans
Da der Termin der Abiturprüfung für das neunjährige Gymnasium im Vergleich zu den Vorjahren um ca. sechs Wochen vorverlegt wurde, sind Anpassungen der Lehrpläne der Kollegstufe dieses Jahrgangs in entsprechendem Umfang erfolgt. Eine Darstellung sämtlicher Kürzungen findet sich unter:
Beiblatt zum Amtsblatt, Nummer 19/2008 vom 15. Oktober 2008
Beiblatt zum Amtsblatt, Nummer 1/2009 vom 22. Januar 2009
Die entfallenen Inhalte werden in den Abiturprüfungen dieses Jahrgangs selbstverständlich nicht geprüft. Da die Kürzungen der Lehrpläne, je nach Fach verschieden, Inhalte von K12 und K13 betreffen, wird den Schulen gestattet, Inhalte der Ausbildungsabschnitte 12/2, 13/1 und 13/2 bereits vor Beginn des jeweiligen Ausbildungsabschnitts zu unterrichten und auch schon in Klausuren des vorhergehenden Ausbildungsabschnitts zu prüfen.
Beiblatt zum Amtsblatt, Nummer 19/2008 vom 15. Oktober 2008
Beiblatt zum Amtsblatt, Nummer 1/2009 vom 22. Januar 2009
Die entfallenen Inhalte werden in den Abiturprüfungen dieses Jahrgangs selbstverständlich nicht geprüft. Da die Kürzungen der Lehrpläne, je nach Fach verschieden, Inhalte von K12 und K13 betreffen, wird den Schulen gestattet, Inhalte der Ausbildungsabschnitte 12/2, 13/1 und 13/2 bereits vor Beginn des jeweiligen Ausbildungsabschnitts zu unterrichten und auch schon in Klausuren des vorhergehenden Ausbildungsabschnitts zu prüfen.
3. Schulaufgaben in den Leistungskursen im Ausbildungsabschnitt 13/1
Um der verkürzten Unterrichtszeit des bereits am 23.12.2010 endenden Ausbildungsabschnitts 13/1 gerecht zu werden, wird in diesem Ausbildungsabschnitt in den Leistungskursfächern nur eine Schulaufgabe gefordert.
4. Feststellungsprüfungen bei Nichtzulassung zur Abiturprüfung
Die Schülerinnen und Schüler an der Schnittstelle zwischen neunjährigem und achtjährigem Gymnasium befinden sich in der besonderen Situation, dass eine Wiederholung der Jahrgangsstufe einen Wechsel in das System der neuen Oberstufe des achtjährigen Gymnasiums bedeuten würde.
Dieser Systemwechsel ist schulrechtlich möglich, soll jedoch nach Möglichkeit vermieden werden. Deshalb haben die Schülerinnen und Schüler des letzten Jahrgangs des neunjährigen Gymnasiums die Möglichkeit, schwache Halbjahresleistungen, welche ansonsten die Zulassung zur Abiturprüfung verhindern würden, durch Ergebnisse von nachträglichen Feststellungsprüfungen zu ersetzen. Die Schülerinnen und Schüler können sich bis zu drei Feststellungsprüfungen unterziehen, um die Zulassung zur Abiturprüfung im März/April 2011 zu erreichen.
Schülerinnen und Schülern, die bereits in Jahrgangsstufe 12 die Zulassung zur Abiturprüfung verfehlen (Zulassungskriterien s. u.), wird es ermöglicht, die Feststellungsprüfungen bereits im Schuljahr 2009/10 abzulegen, um frühzeitig Klarheit über ihre schulische Situation zu erhalten.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, wobei die Ergebnisse beider Teile im Verhältnis 2:1 gewichtet werden. Der schriftliche Teil weist den Umfang einer Schulaufgabe auf, der mündliche Teil besteht aus einer 20-minütigen Prüfung.
Die Feststellungsprüfung ist in folgenden Fällen möglich, die ansonsten die Zulassung zur Abiturprüfung verhindern würden:
0 Punkte in der Facharbeit können nicht durch das Ergebnis einer Feststellungsprüfung ersetzt werden.
Dieser Systemwechsel ist schulrechtlich möglich, soll jedoch nach Möglichkeit vermieden werden. Deshalb haben die Schülerinnen und Schüler des letzten Jahrgangs des neunjährigen Gymnasiums die Möglichkeit, schwache Halbjahresleistungen, welche ansonsten die Zulassung zur Abiturprüfung verhindern würden, durch Ergebnisse von nachträglichen Feststellungsprüfungen zu ersetzen. Die Schülerinnen und Schüler können sich bis zu drei Feststellungsprüfungen unterziehen, um die Zulassung zur Abiturprüfung im März/April 2011 zu erreichen.
Schülerinnen und Schülern, die bereits in Jahrgangsstufe 12 die Zulassung zur Abiturprüfung verfehlen (Zulassungskriterien s. u.), wird es ermöglicht, die Feststellungsprüfungen bereits im Schuljahr 2009/10 abzulegen, um frühzeitig Klarheit über ihre schulische Situation zu erhalten.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, wobei die Ergebnisse beider Teile im Verhältnis 2:1 gewichtet werden. Der schriftliche Teil weist den Umfang einer Schulaufgabe auf, der mündliche Teil besteht aus einer 20-minütigen Prüfung.
Die Feststellungsprüfung ist in folgenden Fällen möglich, die ansonsten die Zulassung zur Abiturprüfung verhindern würden:
- mehr als 6 Pflichteinbringungen in den Grundkursen unter 5 Punkte;
- in der Punktsumme weniger als 110 Punkte aus den 22 verpflichtenden Halbjahresleistungen in den Grundkursen;
- mehr als 2 Halbjahresleistungen in den Leistungskursen unter 10 Punkte (in doppelter Wertung);
- in der Punktsumme weniger als 70 Punkte aus sechs Halbjahresleistungen - einschließlich der Punkte für die Facharbeit - in den Leistungskursen;
- 0 Punkte als Halbjahresleistung in einem belegungspflichtigen Fach bzw. in den Abiturprüfungsfächern im Ausbildungsabschnitt 13/2.
0 Punkte in der Facharbeit können nicht durch das Ergebnis einer Feststellungsprüfung ersetzt werden.
5. Zentraler Nachtermin im September 2011
Für Schülerinnen und Schüler, welche die Abiturprüfung des neunjährigen Gymnasiums im Frühjahr 2011 nicht bestehen, gibt es einen zentralen Nachtermin im September 2011. Bei erfolgreichem Bestehen ist die Aufnahme eines Studiums im Wintersemester 2011 möglich.

