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Kindergeldanspruch für Absolventen des letzten G9-Jahrgangs

Die Fortzahlung des Kindergeldes ist i. d. R. für eine Übergangszeit von bis zu vier Monaten gewährleistet. Aufgrund des Entlasstermins 2. Mai 2011 ist auch für jene G9-Abiturienten, die erst zum Wintersemester 2011 (Oktober) ein Studium aufnehmen, der Kindergeldanspruch insoweit gewahrt, da nicht mehr als 4 Monate (Juni mit September) ausbildungsfrei bleiben.

Weitere Auskünfte erteilt die zuständige Kindergeldstelle.
 
 
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