Unter bestimmten Voraussetzungen vergeben staatliche und private Stiftungen, Gewerkschaften und Kirchen, aber auch Länder und Gemeinden Stipendien. Nähere Auskünfte dazu geben die Studienberatungsstellen der Universitäten sowie die Beratungslehrer der Schulen. Entsprechende Hinweise und Adressen enthält die Informationsbroschüre „Studien- und Berufswahl“ der Länder der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesanstalt für Arbeit.
Das am 1. Mai 2005 in Kraft getretene Bayerische Eliteförderungsgesetz (BayEFG) umfasst ein modernes Fördersystem für Studierende an bayerischen Hochschulen. Für die Aufnahme in das Max-Weber-Programm Bayern, einem studienbegleitenden Exzellenzprogramm, müssen Schulabsolventen eine Schulabschlussnote von mindestens 1,30 vorweisen und bestimmte Punktehürden in den Fächern und Seminaren sowie in der Abiturprüfung erfüllen. Sie werden vom Schulleiter vorgeschlagen und können nach Bestehen des Auswahlverfahrens bei den Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in die Förderung aufgenommen werden. Kern des Max-Weber-Programms ist eine fachliche und persönlichkeitsbildende Förderung. Das schließt Mentorate und Tutorien ein und bietet den Stipendiaten die Teilnahme an Sommerakademien, Sprachkursen im Ausland und diversen Veranstaltungen wie Kurztagungen oder Soft Skill-Seminaren. Finanzielle Unterstützung erfolgt durch die Förderung eines Auslandssemesters und als Geldzuwendung für eigenständige bildungsbezogene Aktivitäten.
Informationen zu verschiedenen Fördermöglichkeiten des Freistaates Bayern und anderer Institutionen erhalten Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst in der Rubrik Förderung.

