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Rechtliche Grundlagen

Die Gestaltung der neuen Oberstufe und der Abiturprüfung berücksichtigt die Vorgaben und Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz (KMK). Das bayerische Abitur wird damit auch künftig in ganz Deutschland als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt.

Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz (KMK)

Die Konzeption der gymnasialen Oberstufe folgt insbesondere der Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II vom 02.06.2006.

Ziele dieser Vereinbarung sind die Sicherung der Qualität des Abiturs, die deutschlandweite Vergleichbarkeit des Abiturs und die Breite der Studierfähigkeit.

Folgende Zielsetzungen der gymnasialen Oberstufe werden deutschlandweit stärker als bisher betont:
  • Vermittlung einer vertieften Allgemeinbildung, einer allgemeinen Studierfähigkeit sowie einer wissenschaftspropädeutischen Bildung
  • Vertiefte Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den grundlegenden Fächern Deutsch, Fremdsprache und Mathematik
  • Information über Hochschule und Berufsfelder sowie Strukturen und Anforderungen des Studiums und der Arbeitswelt

Die neue Schulordnung für die Gymnasien in Bayern

Die Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe wird in der Verordnung zur Änderung der Gymnasialschulordnung vom 5. Mai 2008 geregelt.
 
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