Einbringungsverpflichtung
Qualifikationsphase (Ausbildungsabschnitte 11/1 bis 12/2)
Aus der Qualifikationsphase sind
40 Halbjahresleistungen einzubringen. Davon sind
30 verpflichtende Einbringungen und 10 freie Profileinbringungen.
Als
Grundregel gilt:
- volle Einbringung in D, M, Fs und den zwei weiteren Abiturprüfungsfächern
- je 1 "Streichresultat" in allen anderen Pflicht- und Wahlpflichtfächern
- verpflichtende Einbringung der beiden Halbjahresleistungen (11/1 und 11/2) sowie der Seminararbeit im W-Seminar und der Gesamtleistung im P-Seminar
| Pflicht- / Wahlplichteinbringung | HJL |
| D | 4 |
| M | 4 |
| Fs1 | 4 |
| Rel/Eth | 3 |
| G+Sk | 3 |
| Geo/WR | 3 |
| Ku/Mu | 3 |
| Nw1 | 3* |
| Nw2/Inf/Fs2 | 1 |
| 4. HJL für 4./5. Abiturfach | 2 |
| SUMME | 30 |
*) wenn keine 2. Nw belegt wird: 4 HJL in Nw1 (gemäß KMK) |
| Profileinbringung | HJL |
| W-Seminar | |
| • 11/1 und 11/2 | 2 |
| • Seminararbeit entspricht | 2
|
| P-Seminar entspricht | 2 |
Freie Einbringung aus • dem Pflicht- und Wahlpflichtfächerbereich • dem Profilbereich (z.B. Vokalensemble, Theater und Film; pro Fach maximal 3) • Sport (falls Sport nicht als Abiturfach gewählt wird, wie bisher max. 3) • Informatik oder weitere Fremdsprache als Abiturfächer | 4* |
| SUMME | 10 |
| *) wenn Informatik oder eine weitere Fremdsprache oder Sport als Abiturfach gewählt wird, reduziert sich die Anzahl der freien Einbringungen |
Von den je 3 Halbjahresleistungen kann in zwei verschiedenen Fächern je eine Halbjahrsleistung
- durch eine Halbjahresleistung eines anderen Fachs ersetzt werden oder
- gestrichen werden, falls eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache belegt wird und durch die Wahl der Abiturprüfungsfächer die Zahl der verpflichtend einzubringenden Halbjahresleistungen 40 übersteigt.
- Stets sind aber in den Abiturprüfungsfächern und aus den Naturwissenschaften (Ph, C, B) mindestens 4 Halbjahresleistungen einzubringen (ggf. mit der Naturwissenschaft 2).
Abiturprüfung
Die einzelnen Ergebnisse der Abiturprüfung werden vierfach gewertet, pro Fach sind daher maximal 60 Punkte möglich. Das bedeutet, dass über die fünf Abiturprüfungen maximal 300 Punkte erreicht werden können.
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