Leistungsnachweise
1. Große Leistungsnachweise (Schulaufgaben)
2. Kleine Leistungsnachweise
Kleine Leistungsnachweise sind Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests, Praktikumsberichte, Projekte sowie mündliche und praktische Leistungen.
Bewertung
| Note mit Tendenz | + | 1 | - | + | 2 | - | + | 3 | - | + | 4 | - | + | 5 | - | 6 |
| Punkte | 15 | 14 | 13 | 12 | 11 | 10 | 9 | 8 | 7 | 6 | 5 | 4 | 3 | 2 | 1 | 0 |
Besondere Bestimmungen:
W-Seminar | In den Ausbildungsabschnitten 11/1 und 11/2 werden je mindestens zwei kleine Leistungsnachweise erbracht (keine Schulaufgaben). Zudem ist eine Seminararbeit zu verfassen. |
P-Seminar | Insgesamt werden mindestens zwei kleine Leistungsnachweise zu den individuellen Projektbeiträgen erbracht (keine Schulaufgaben). |
Moderne Fremdsprachen | Eine Schulaufgabe in Jgst. 11 oder 12 wird in mündlicher Form, möglichst als Partner- oder Gruppenprüfung, abgehalten. |
Geschichte + Sozialkunde | In jedem Ausbildungsabschnitt wird eine kombinierte Schulaufgabe mit Inhalten aus beiden Fächern gestellt. (Wenn Schülerinnen und Schüler des WSG Sozialkunde als zweistündiges Fach gewählt haben, wird in jedem Ausbildungsabschnitt in Sozialkunde eine separate Schulaufgabe gestellt.) Für die beiden Fächer wird eine gemeinsame Halbjahresleistung gebildet, die ggf. eingebracht wird (vgl. S. 23). In den Zeugnissen erscheinen (jedoch nur nachweislich) auch die beiden Fachnoten. Für die Ermittlung der gemeinsamen Halbjahresleistung werden zunächst die Halbjahres-leistungen für jedes Fach berechnet. Zur Ermittlung der Endpunktzahl wird die Halbjahresleistung in Geschichte doppelt, die Halbjahresleistung in Sozialkunde einfach gewichtet. (Bei Schülerinnen und Schülern des WSG mit zweistündiger Sozialkunde gehen die je Fach ermittelten Halbjahresleistungen als eigenständige Halbjahresleistungen in die Gesamtqualifikation ein.) |
Kunst | Als Schulaufgaben werden jeweils kombinierte Aufgaben gestellt (bildnerisch-praktischer und schriftlich-theoretischer Teil). |
Kunst als schriftliches Abiturprüfungsfach (mit Additum) | Zusätzlich zur Schulaufgabe wird eine Arbeitsmappe Bildnerische Praxis gefordert. Zur Ermittlung der Halbjahresleistung wird das Ergebnis der Schulaufgabe doppelt, das Ergebnis Arbeitsmappe Bildnerische Praxis dreifach und der Durchschnitt der kleinen Leistungsnachweise einfach gewichtet. |
Musik als schriftliches Abiturprüfungsfach (mit Additum) | Zusätzlich zur Schulaufgabe wird eine praktische Prüfung gefordert. Zur Ermittlung der Halbjahresleistung wird das Ergebnis der Schulaufgabe doppelt, das Ergebnis der praktischen Prüfung dreifach und der Durch-schnitt der kleinen Leistungsnachweise einfach gewichtet. |
Sport | An die Stelle der Schulaufgabe treten praktische Leistungsnachweise in den gewählten sportlichen Handlungsfeldern. Der Durchschnitt der Punktzahlen der praktischen Leistungen wird doppelt und der Durchschnitt der Punktzahlen der anderen kleinen Leistungsnachweise wird einfach gewichtet. |
Sport als Abiturprüfungsfach (mit Additum) | In jedem Ausbildungsabschnitt wird im Additum Sporttheorie eine Schulauf-gabe gestellt. Die Berechnung der Punktzahl im Additum Sporttheorie ergibt sich als Durchschnittswert aus der Punktzahl der Schulaufgabe und dem Durchschnitt der Punktzahlen der kleinen Leistungsnachweise. Zur Ermittlung der Halbjahresleistung im Fach Sport mit Additum werden die Punktzahl aus der Fachpraxis (vgl. Zeile „Sport“) und die Punktzahl aus der Sporttheorie gleich gewichtet. |
Fächer des Zusatzangebots | Besondere Bestimmungen, über welche die Oberstufenkoordinatorin bzw. der Oberstufenkoordinator informiert. |
- GSO § 53 Leistungsnachweise
- GSO § 56 Seminararbeit
- Leistungserhebung und Bewertung im W-Seminar
- Leistungserhebung und Bewertung im P-Seminar
- Abiturprüfung

