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Leistungserhebungen und Bewertung im W-Seminar

Vor Beginn des Seminars legt die Lehrkraft mit Genehmigung der Schulleitung fest, in welcher Form und Anzahl Leistungserhebungen durchgeführt werden, welche Bewertungskriterien zu Grunde gelegt werden und wie die Gewichtung erfolgt. Dies wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu Beginn des Seminars erläutert.


Leistungserhebungen in 11/1 und 11/2

Im Wissenschaftspropädeutischen Seminar werden in den Ausbildungsabschnitten 11/1 und 11/2 jeweils mindestens zwei kleine Leistungsnachweise gefordert (vgl. § 53 (3) GSO). In jedem dieser Ausbildungsabschnitte wird eine Halbjahresleistung (max. 15 Punkte) gebildet (vgl. § 61 (2) GSO).

Die Leistungsnachweise können in herkömmlicher Form – wie z.B. Stegreifaufgaben, Rechenschaftsablagen und Kurzarbeiten – erbracht werden. Es ist aber auch möglich, seminarspezifische Leistungen zu bewerten, z.B. ein Interview mit einem Experten oder Zeitzeugen hinsichtlich Kommunikationsfähigkeit, Fragestellung und Dokumentation.
Weitere Beispiele finden Sie hier.

Leistungserhebungen in 12/1

Im Ausbildungsabschnitt 12/1 werden die Seminararbeit und deren Abschlusspräsentation bewertet.
Kriterien für die Bewertung sind Inhalt, Darstellung und Form.

Nach Abgabe der Seminararbeit stellt jede Schülerin und jeder Schüler die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit in der Seminargruppe oder vor einem größeren Auditorium vor.


Gesamtbewertung

Im Wissenschaftspropädeutischen Seminar können maximal 60 Punkte erreicht werden.

Die Gesamtpunktzahl setzt sich dabei zusammen aus:
  • je max. 15 Punkte in den Ausbildungsabschnitten 11/1 und 11/2
  • max. 30 Punkte für die Seminararbeit mit Abschlusspräsentation. Die Noten für den schriftlichen Teil der Seminararbeit und für die Abschlusspräsentation werden im Verhältnis 3:1 gewichtet (siehe § 61 (7) GSO). Die Lehrkraft setzt die Gesamtnote nach Abschluss aller Präsentationen fest.
Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in den Ausbildungsabschnitten 11/1 und 11/2 gehen als Halbjahresleistungen in das Abiturzeugnis ein. Die Seminararbeit und die Abschlusspräsentation, die während des Ausbildungsabschnitts 12/1 erbracht werden, werden nicht als Halbjahresleistungen, sondern als eigenständige Leistungen im Abiturzeugnis ausgewiesen.
 
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