- Wann erhalten die Schülerinnen und Schüler am achtjährigen Gymnasium die Mittlere Reife?
- Wann erwerben die Schülerinnen und Schüler des achtjährigen Gymnasiums das Latinum?
- Können Schülerinnen und Schüler des achtjährigen Gymnasiums weiterhin ein Schulhalbjahr/Schuljahr im Ausland verbringen?
- Kann eine Schülerin oder ein Schüler über die vorgegebene Mindestzahl von 66 Wochenstunden (in Jgst. 11 und 12 insgesamt) hinaus Stunden belegen?
- Gibt es die Fächer Geschichte und Sozialkunde noch als eigenständige Fächer?
- Müssen die Leistungen in der neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache eingebracht werden oder besteht lediglich Belegungspflicht?
- In welchen Fächern können Seminare belegt werden?
- Gibt es einen Stichtag, an dem sich die Schülerinnen und Schüler in der 12. Jahrgangsstufe endgültig auf das 3., 4. und 5. Abiturprüfungsfach festlegen müssen?
Häufige Fragen und Antworten
Fächerwahl und Belegung
Wann erhalten die Schülerinnen und Schüler am achtjährigen Gymnasium die Mittlere Reife?
Die Kultusministerkonferenz legt fest, dass die mittlere Reife am Gymnasium nach der Jahrgangsstufe 10 erworben wird. Dies gilt damit auch für das achtjährige Gymnasium: Die Schülerinnen und Schüler schließen am Ende der Jahrgangsstufe 10 die Mittelstufe ab und erwerben den Mittleren Schulabschluss. Gleichzeitig dient die 10. Jahrgangsstufe als Einführungsphase der Oberstufe.
Wann erwerben die Schülerinnen und Schüler des achtjährigen Gymnasiums das Latinum?
Die Bestimmungen für den Erwerb des Latinums richten sich nach den Vorgaben der Kultusministerkonferenz. Das geforderte Niveau wird im achtjährigen Gymnasium bei Latein als erster und zweiter Fremdsprache über den Pflichtunterricht nach der Spracherwerbsphase und zwei weiteren Lektürejahren in Jahrgangsstufe 10 bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis erreicht und in diesem sowie im Abiturzeugnis bestätigt.
Schülerinnen und Schüler des achtjährigen Gymnasiums, die Latein bereits nach der Jahrgangsstufe 9 abwählen wollen, um eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache zu erlernen oder die Jahrgangsstufe 10 an einer Auslandsschule verbringen, können am Ende der Jahrgangsstufe 9 eine schulinterne Feststellungsprüfung zum Erwerb des Latinums ablegen. In den allermeisten Studiengängen genügt inzwischen der Nachweis "gesicherter Lateinkenntnisse". Bei Latein als erster und zweiter Fremdsprache wird dieses "Kleine Latinum" im Jahreszeugnis der Jgst. 9 sowie im Abiturzeugnis bestätigt, wenn am Ende der Jgst. 9 mindestens die Note 4 erreicht wurde.
Internet: KMS Nr. VI.3-5 S 5510-6.13 108 v. 13.01.2008 Latinum und Kleines Latinum
Können Schülerinnen und Schüler des achtjährigen Gymnasiums weiterhin ein Schulhalbjahr/Schuljahr im Ausland verbringen?
Schülerinnen und Schüler des achtjährigen Gymnasiums können
1. im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 eine Schule im Ausland besuchen und nach ihrer Rückkehr und dem Bestehen der Jahrgangsstufe 10 in die Jahrgangsstufe 11 vorrücken,
2. in Jahrgangsstufe 10 ganzjährig eine Schule im Ausland besuchen und anschließend auf Probe in die Jahrgangsstufe 11 vorrücken (die Probezeit gilt als betanden, wenn die Schülerin oder der Schüler in 11/1 in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie der fortgeführten Fremdsprache höchstens einmal weniger als 5 Punkte und in den belegungspflichtigen Kursen (ohne Sport) höchstens zweimal weniger als 5 Punkte - in keinem Fall jedoch weniger als 1 Punkt - als Halbjahresleistung erzielt hat (GSO § 30 Satz 5); mit Bestehen dieser Probezeit wird auch der Mittlere Schulabschluss erworben),
3. in Jahrgangsstufe 11 ganzjährig eine Schule im Ausland besuchen und nach ihrer Rückkehr die Jahrgangsstufe 11 wiederholen (ein Vorrücken auf Probe in Jahrgangsstufe 12 ist nicht möglich, da die Jahrgangsstufen 11 und 12 zusammen die Qualifikationsphase der Oberstufe bilden),
4. nach dem ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 für ein ganzes Jahr eine Schule im Ausland besuchen und nach ihrer Rückkehr das zweite Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 absolvieren (zusätzliches Schuljahr).
Kann eine Schülerin oder ein Schüler über die vorgegebene Mindestzahl von 66 Wochenstunden (in Jgst. 11 und 12 insgesamt) hinaus Stunden belegen?
Wenn der Stundenplan der Schule dies erlaubt, sind Zusatzbelegungen auf freiwilliger Basis grundsätzlich möglich.
Gibt es die Fächer Geschichte und Sozialkunde noch als eigenständige Fächer?
Geschichte und Sozialkunde sind nach wie vor eigenständige Fächer. Sie werden in den Jahrgangsstufen 10, 11 und 12 für Schülerinnen und Schüler des Sprachlichen, Naturwissenschaftlich-technologischen und Musischen Gymnasiums in Kombination (ggf. auch von zwei verschiedenen Lehrkräften) unterrichtet, wobei die Lehrpläne beider Fächer aufeinander abgestimmt sind. Die Schülerin bzw. der Schüler erhält eine Gesamtnote, die sich im Verhältnis Geschichte (zweistündig) : Sozialkunde (einstündig) = 2 : 1 in den Jahrgangsstufen 11 und 12 errechnet.
Für Schülerinnen und Schüler des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasiums kann das Fach Sozialkunde auch zweistündig angeboten werden. In diesem Fall wird die Gesamtnote der Fächer Geschichte und Sozialkunde getrennt ausgewiesen.
Müssen die Leistungen in der neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache eingebracht werden oder besteht lediglich Belegungspflicht?
Mit der Wahl einer neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache, die in Jahrgangsstufe 10 beginnt, entscheidet man sich für einen 3-jährigen Lehrgang von Jgst. 10 mit 12. Aufgrund der Belegungspflicht während der Qualifikationsphase (Jgst. 11 und 12) gilt die Grundregel: von 4 Halbjahren sind 3 einzubringen, - soweit nicht von der Optionsregelung Gebrauch gemacht wird.
Seminare
In welchen Fächern können Seminare belegt werden?
Jedes Seminar wird einem bestimmten Leitfach zugeordnet. Leitfächer können alle Fächer des Pflicht- und Wahlpflichtbereichs (Anlage 4 der GSO) sein. Am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil kann auch das Fach Sozialwissenschaftliche Arbeitsfelder Leitfach eines P-Seminars sein. Am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil kann auch das Fach Wirtschaftsinformatik Leitfach eines P-Seminars sein.
Zulassungsvoraussetzungen und Abiturprüfung
Gibt es einen Stichtag, an dem sich die Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 12 endgültig auf das 3., 4. und 5. Abiturprüfungsfach festlegen müssen?
Die Schulordnung legt den jeweils letztmöglichen Termin fest. Aus schulorganisatorischen Gründen können die Terminpläne der einzelnen Gymnasien frühere Termine vorsehen. In Jahrgangsstufe 12 müssen die Schülerinnen und Schüler bis spätestens 15.12. ihr 3. (schriftliches) Abiturfach endgültig wählen. Eine Ausnahme stellt die Wahl der schriftlich-praktischen Abiturprüfung in den Fächern Kunst, Musik und Sport dar; die Wahl erfolgt mit der Wahl des Unterrichtsprogramms (im Frühjahr der Jgst. 10). Das 4. und 5. Abiturprüfungsfach muss bis spätestens 6 Wochen vor Beginn der schriftlichen Abiturprüfung feststehen.

