Oskar-Karl-Forster-Stiftung
Aus dem Fonds der Oskar-Karl-Forster-Stiftung können Schülern an Gymnasien einmalige Beihilfen
- zur Beschaffung teurer Lernmittel, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit gestellt werden (z. B. Musikinstrumente), oder
- zur Ermöglichung der Teilnahme an Klassen-, Lehr- und Studienfahrten, soweit diese als schulische Veranstaltungen durchgeführt werden (z. B. auch Orchester- oder Chorwochen),
gewährt werden. Für andere Verwendungszwecke dürfen die Beihilfen im Hinblick auf die Ausbildungsförderung nach dem BAföG nicht geleistet werden.
Ein Merkblatt und ein Antragsformular stehen zum Downloaden unter dem Menüpunkt 'Formulare' bereit.
Ein Merkblatt und ein Antragsformular stehen zum Downloaden unter dem Menüpunkt 'Formulare' bereit.