Video (0931) 30 40 587
Fax (0931) 321 15 26
Ministerialbeauftragter
Gert Weiß, Leitender Oberstudiendirektor
Stellvertreterin des Ministerialbeauftragten
Monika Zeyer-Müller, Oberstudiendirektorin
Mitarbeiter des Ministerialbeauftragten
Rainer Hubl, Studiendirektor
und
Klaus Schuster, Studiendirektor
Vorzimmer
Vorzimmer: Sylvia Rheingans, VAe - Brigitte Klippel, VA - Monika Rummel, VAe
Weitere Mitarbeiter an der Dienststelle
Birgit Seufert, ARin
RLFB und Praktikumsamt
Michael Hunger, Oberstudienrat
Christine Pfister, VAe Tel.: (0931) 32115-17, Fax: (0931) 32115-28
Staatliche Schulberatungsstelle
Susanne Gutzeit, BRin
Die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Bayern
üben im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus die Schulaufsicht über die Gymnasien in Bayern aus. Ihr besonderes Augenmerk richten sie dabei auf vergleichbare Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäbe sowie auf die kontinuierliche Weiterentwicklung der einzelnen Schulen. Beratung, Überprüfung und Besichtigung sind wichtige Mittel bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Das Prinzip der Kollegialität mit den Direktoren trägt wesentlich zur Effektivität und Akzeptanz ihrer Arbeit bei. Die Ministerialbeauftragten tragen die Verantwortung für den Dienstbetrieb der schulartübergreifend handelnden Schulberatungsstellen. Sie organisieren die Fortbildung der Gymnasiallehrer in ihrem Aufsichtsbezirk sowie die verschiedenen abzuleistenden Praktika der Studierenden des gymnasialen Lehramtes. Als Außenstelle des Staatsministeriums im jeweiligen Aufsichtsbezirk beraten die Ministerialbeauftragten die Bezirksregierungen in fachlichen Angelegenheiten.
Das Staatsministerium kann Ministerialbeauftragten auch Aufgaben über ihren Aufsichtsbezirk hinaus zuweisen. Folgende bayernweite Aufgaben sind den im Klammerzusatz bezeichneten Ministerialbeauftragten zugewiesen.
1. Erstellung der zentralen schriftlichen Aufgaben für den Probeunterricht (Unterfranken),
2. Förderung von hochbegabten Schülerinnen und Schülern (Schwaben),
3. Förderung von Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund (Mittelfranken),
4. Erstellung der zentralen schriftlichen Aufgaben für die Besondere Prüfung (Oberpfalz),
5. Ansprechpartner für Zusammenarbeit mit den Schulen für Kranke (vgl. Schreiben des Staatsministeriums vom 16.04.2007 Az. VI.1-5O8208-4.007325) (Oberbayern-Ost).
Bei der bzw. dem Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West ist die Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern eingerichtet.
Die Tätigkeit der Ministerialbeauftragten ergibt sich aus Art. 116 (4) BayEUG (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen) und den entsprechenden Vorgaben der GSO (Schulordnung für die Gymnasien in Bayern).
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