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Informationen
Unterfranken → Dienststelle

Der Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Unterfranken

Am Pleidenturm 16 - 97070 Würzburg

Wirsberg-Gymnasium
Phone (0931) 321 15 12
Video (0931) 30 40 587
Fax (0931) 321 15 26

E-Mail: info@mbu-gym.de
 

Ministerialbeauftragter

Gert Weiß,
Leitender Oberstudiendirektor

Stellvertreterin des Ministerialbeauftragten

Monika Zeyer-Müller,
Oberstudiendirektorin

Mitarbeiter des Ministerialbeauftragten

Rainer Hubl,
Studiendirektor

und

Klaus Schuster,
Studiendirektor

Vorzimmer

Vorzimmer: Sylvia Rheingans, VAe - Brigitte Klippel, VA - Monika Rummel, VAe

Weitere Mitarbeiter an der Dienststelle

Birgit Seufert, ARin

RLFB und Praktikumsamt

Michael Hunger, Oberstudienrat

Christine Pfister, VAe
Tel.: (0931) 32115-17, Fax: (0931) 32115-28


Fachreferenten

Staatliche Schulberatungsstelle

Susanne Gutzeit, BRin
 

Die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Bayern

üben im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus die Schulaufsicht über die Gymnasien in Bayern aus.
Ihr besonderes Augenmerk richten sie dabei auf vergleichbare Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäbe sowie auf die kontinuierliche Weiterentwicklung der einzelnen Schulen.
Beratung, Überprüfung und Besichtigung sind wichtige Mittel bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Das Prinzip der Kollegialität mit den Direktoren trägt wesentlich zur Effektivität und Akzeptanz ihrer Arbeit bei.
Die Ministerialbeauftragten tragen die Verantwortung für den Dienstbetrieb der schulartübergreifend handelnden Schulberatungsstellen. Sie organisieren die Fortbildung der Gymnasiallehrer in ihrem Aufsichtsbezirk sowie die verschiedenen abzuleistenden Praktika der Studierenden des gymnasialen Lehramtes.
Als Außenstelle des Staatsministeriums im jeweiligen Aufsichtsbezirk beraten die Ministerialbeauftragten die Bezirksregierungen in fachlichen Angelegenheiten.

Das Staatsministerium kann Ministerialbeauftragten auch Aufgaben über ihren Aufsichtsbezirk hinaus zuweisen. Folgende bayernweite Aufgaben sind den im Klammerzusatz bezeichneten Ministerialbeauftragten zugewiesen.

1. Erstellung der zentralen schriftlichen Aufgaben für den Probeunterricht (Unterfranken),

2. Förderung von hochbegabten Schülerinnen und Schülern (Schwaben),

3. Förderung von Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund (Mittelfranken),

4. Erstellung der zentralen schriftlichen Aufgaben für die Besondere Prüfung (Oberpfalz),

5. Ansprechpartner für Zusammenarbeit mit den Schulen für Kranke (vgl. Schreiben des Staatsministeriums vom 16.04.2007 Az. VI.1-5O8208-4.007325) (Oberbayern-Ost).

Bei der bzw. dem Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West ist die Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern eingerichtet.

Die Tätigkeit der Ministerialbeauftragten ergibt sich aus Art. 116 (4) BayEUG (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen) und den entsprechenden Vorgaben der GSO (Schulordnung für die Gymnasien in Bayern).