Zugrunde gelegt ist die Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2002
Die komplette Textfassung der LPO I 2002 ist auf der Homepage des Staatsministeriums abrufbar:
Studium für das Lehramt an Gymnasien in Bayern
gemäß der LPO I (2002) hinsichtlich der geforderten Praktika
Überblick
Von Studierenden des Lehramts an Gymnasien in Bayern, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2008/09, aber nach dem Wintersemester 2002/03 begonnen haben, werden folgende Praktika gefordert:
1. Betriebspraktikum
* Umfang: 8 Wochen
* Ableistung in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb (auch in Abschnitten von mindestens 2 Wochen und im Ausland möglich).
* Nachweis wird bei der Meldung zur 1. Staatsprüfung gefordert.
* Grundsätzlich können aber nur solche Tätigkeiten anerkannt werden, die nach dem Abitur durchgeführt wurden. Zwischen Ableistung des Praktikums und Aufnahme des Studiums sollte kein allzu langer Zeitraum liegen.
* Es ist Sache des Studierenden, sich um Praktikumsplätze zu kümmern!
* Eine abgeschlossene Berufsausbildung wird als Betriebspraktikum anerkannt. Zuständig ist das Praktikumsamt.
2. Orientierungspraktikum
* Umfang: 3 – 4 Wochen, davon mindestens eine Woche an einem Gymnasium, das, wenn möglich, nicht die eigene Abiturschule sein soll. Der andere Teil kann auch an einer anderen Schulart oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt werden. Es wird dringend empfohlen, eine Woche an einer Grundschule zu absolvieren!
* Ableistung nach Möglichkeit vor Beginn des Studiums, in jedem Fall aber vor Antritt des Blockpraktikums in der vorlesungsfreien Zeit
* Nachweis wird bei Antritt des Blockpraktikums gefordert.
* Es ist Sache des Abiturienten, sich um Praktikumsplätze zu kümmern!
3. Schulpädagogisch-fachdidaktisches Blockpraktikum
* Umfang: 5 Wochen mit ca. 80 Unterrichtsstunden. Die aktive Teilnahme an einem Schulskikurs wird mit bis zu 9 Tagen angerechnet.
* Ausführliches Beratungsgespräch am Ende des Praktikums
* Nachweis wird bei der Meldung zur 1. Staatsprüfung gefordert.
* Die Anmeldung zum Blockpraktikum ist an das Praktikumsamt zu senden (weiter siehe auf der Seite "Anmeldung").
Sie muss dem Praktikumsamt 3 Wochen vor Beginn des Praktikums vorliegen. Der Studierende sucht sich selbstständig eine Praktikumsschule und lässt von ihr die Einverständniserklärung auf dem Anmeldeformular unterzeichnen.
Bei der Anmeldung muss der Studierende den Nachweis für das Orientierungspraktikum vorlegen.
Sonderfall:
Studierende, die ein Lehramtsstudium vor dem Sommersemester 2003 aufgenommen haben, müssen nur ein 18-tägiges Blockpraktikum und das studienbegleitende Praktikum absolvieren.
Orientierungs- und Betriebspraktikum entfallen.
4. Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum
* Es findet an einem festgelegten Wochentag in einem der vertieft studierten Fächer statt (jeweils 4 Stunden inklusive Besprechung) .
* Anmeldung bis 15. April des jeweiligen Jahres beim Praktikumsamt für die Gymnasien in Unterfranken (weiter siehe auf der Seite "Anmeldung").
1. Betriebspraktikum
* Umfang: 8 Wochen
* Ableistung in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb (auch in Abschnitten von mindestens 2 Wochen und im Ausland möglich).
* Nachweis wird bei der Meldung zur 1. Staatsprüfung gefordert.
* Grundsätzlich können aber nur solche Tätigkeiten anerkannt werden, die nach dem Abitur durchgeführt wurden. Zwischen Ableistung des Praktikums und Aufnahme des Studiums sollte kein allzu langer Zeitraum liegen.
* Es ist Sache des Studierenden, sich um Praktikumsplätze zu kümmern!
* Eine abgeschlossene Berufsausbildung wird als Betriebspraktikum anerkannt. Zuständig ist das Praktikumsamt.
2. Orientierungspraktikum
* Umfang: 3 – 4 Wochen, davon mindestens eine Woche an einem Gymnasium, das, wenn möglich, nicht die eigene Abiturschule sein soll. Der andere Teil kann auch an einer anderen Schulart oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt werden. Es wird dringend empfohlen, eine Woche an einer Grundschule zu absolvieren!
* Ableistung nach Möglichkeit vor Beginn des Studiums, in jedem Fall aber vor Antritt des Blockpraktikums in der vorlesungsfreien Zeit
* Nachweis wird bei Antritt des Blockpraktikums gefordert.
* Es ist Sache des Abiturienten, sich um Praktikumsplätze zu kümmern!
3. Schulpädagogisch-fachdidaktisches Blockpraktikum
* Umfang: 5 Wochen mit ca. 80 Unterrichtsstunden. Die aktive Teilnahme an einem Schulskikurs wird mit bis zu 9 Tagen angerechnet.
* Ausführliches Beratungsgespräch am Ende des Praktikums
* Nachweis wird bei der Meldung zur 1. Staatsprüfung gefordert.
* Die Anmeldung zum Blockpraktikum ist an das Praktikumsamt zu senden (weiter siehe auf der Seite "Anmeldung").
Sie muss dem Praktikumsamt 3 Wochen vor Beginn des Praktikums vorliegen. Der Studierende sucht sich selbstständig eine Praktikumsschule und lässt von ihr die Einverständniserklärung auf dem Anmeldeformular unterzeichnen.
Bei der Anmeldung muss der Studierende den Nachweis für das Orientierungspraktikum vorlegen.
Sonderfall:
Studierende, die ein Lehramtsstudium vor dem Sommersemester 2003 aufgenommen haben, müssen nur ein 18-tägiges Blockpraktikum und das studienbegleitende Praktikum absolvieren.
Orientierungs- und Betriebspraktikum entfallen.
4. Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum
* Es findet an einem festgelegten Wochentag in einem der vertieft studierten Fächer statt (jeweils 4 Stunden inklusive Besprechung) .
* Anmeldung bis 15. April des jeweiligen Jahres beim Praktikumsamt für die Gymnasien in Unterfranken (weiter siehe auf der Seite "Anmeldung").