Studium für das Lehramt an Gymnasien in Bayern
gemäß der LPO I 2008 hinsichtlich der geforderten Praktika
Die komplette Textfassung der LPO I 2008 ist auf der Homepage des Staatsministeriums abrufbar:
Von Studierenden des Lehramts an Gymnasien in Bayern, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2008/09 aufgenommen haben, werden folgende Praktika gefordert:
1. Betriebspraktikum
- Umfang: 8 Wochen
- Ableistung in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb (auch in Abschnitten von mindestens 2 Wochen und im Ausland möglich).
- Nachweis wird bei der Meldung zur 1. Staatsprüfung gefordert.
- Grundsätzlich können aber nur solche Tätigkeiten anerkannt werden, die nach dem Abitur durchgeführt wurden. Zwischen Ableistung des Praktikums und Aufnahme des Studiums sollte kein allzu langer Zeitraum liegen.
- Es ist Sache des Studierenden, sich um Praktikumsplätze zu kümmern!
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung wird als Betriebspraktikum anerkannt. Zuständig ist das Praktikumsamt.
2. Orientierungspraktikum
- Umfang 3-4 Wochen. Mindestens eine Woche ist dabei an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule zu absolvieren. Es wird zudem empfohlen, auch eine Schulart kennen zu lernen, für die die Lehramtsbefähigung nicht angestrebt wird oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
- Ableistung nach Möglichkeit vor Beginn des Studiums, in jedem Fall aber vor Antritt des Schulpraktikums (bzw. Blockpraktikum) in der vorlesungsfreien Zeit
- Nachweis wird bei Antritt des Schulpraktikums (bzw. Blockpraktikums) gefordert.
- Es ist Sache des Abiturienten, sich um Praktikumsplätze zu kümmern!
Alternative
Als Ersatz für das Orientierungs- und Schulpraktikum können sich Studierende für die sogenannte Lehr:werkstatt bewerben. Dabei handelt es sich um ein Mentorenprojekt das eine weit über das übliche Maß hinaus gehende Betreuung im Rahmen eines schulischen Praktikums ermöglicht. Nähere Informationen zu Ablauf und Bewerbung siehe:
Als Ersatz für das Orientierungs- und Schulpraktikum können sich Studierende für die sogenannte Lehr:werkstatt bewerben. Dabei handelt es sich um ein Mentorenprojekt das eine weit über das übliche Maß hinaus gehende Betreuung im Rahmen eines schulischen Praktikums ermöglicht. Nähere Informationen zu Ablauf und Bewerbung siehe:
3. Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
Es kann an öffentlichen (d.h. staatlichen oder städtischen) Gymnasien oder staatlich anerkannten privaten Gymnasien in Bayern abgeleistet werden.
Die Meldung zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum ist an das Praktikumsamt bei demjenigen Ministerialbeauftragten zu richten, in dessen Zuständigkeitsbereich die gewünschte Praktikumsschule liegt. Sie muss diesem Praktikumsamt spätestens drei Wochen vor der beabsichtigten Aufnahme des Praktikums vorliegen. Zuvor wendet sich der Studierende an die von ihm gewünschte Schule und lässt sich von ihr eine schriftliche Einverständniserklärung auf dem Anmeldeformular geben. Dieses Formular muss dem Praktikumsamt termingerecht zugesandt werden, wobei die Schulferien zu berücksichtigen sind (weiter auf der Seite „Anmeldung“).
Bei Beginn des Praktikums muss der Schule der Nachweis über das Orientierungspraktikum vorgelegt werden; ohne diesen weist sie den Studierenden ab. Bietet die Universität eine auf das Praktikum ausgerichtete Begleitveranstaltung an, ist diese für das Praktikum verpflichtend.
Das Praktikum umfasst den Zeitraum von etwa 150 bis 160 Unterrichtsstunden. Während des Praktikums wird der Studierende vom Schulleiter bestimmten Lehrern zugeteilt, die ihn als Hörer am Unterricht teilnehmen lassen, ihm Gelegenheit zu ersten Unterrichtsversuchen geben, ihn in die pädagogisch-didaktischen Aufgaben und Probleme der Schule einführen und bei der Erreichung der in der KMBek zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum beschriebenen Ziele behilflich sind. Hierbei kommt eine große Zahl von Tätigkeiten in Betracht.
Eine dieser Lehrkräfte führt mit dem Studierenden ein abschließendes Beratungsgespräch über den Verlauf des Praktikums mit dem Ziel einer Empfehlung für die Eignung zum Lehrerberuf.
Es kann an öffentlichen (d.h. staatlichen oder städtischen) Gymnasien oder staatlich anerkannten privaten Gymnasien in Bayern abgeleistet werden.
Die Meldung zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum ist an das Praktikumsamt bei demjenigen Ministerialbeauftragten zu richten, in dessen Zuständigkeitsbereich die gewünschte Praktikumsschule liegt. Sie muss diesem Praktikumsamt spätestens drei Wochen vor der beabsichtigten Aufnahme des Praktikums vorliegen. Zuvor wendet sich der Studierende an die von ihm gewünschte Schule und lässt sich von ihr eine schriftliche Einverständniserklärung auf dem Anmeldeformular geben. Dieses Formular muss dem Praktikumsamt termingerecht zugesandt werden, wobei die Schulferien zu berücksichtigen sind (weiter auf der Seite „Anmeldung“).
Bei Beginn des Praktikums muss der Schule der Nachweis über das Orientierungspraktikum vorgelegt werden; ohne diesen weist sie den Studierenden ab. Bietet die Universität eine auf das Praktikum ausgerichtete Begleitveranstaltung an, ist diese für das Praktikum verpflichtend.
Das Praktikum umfasst den Zeitraum von etwa 150 bis 160 Unterrichtsstunden. Während des Praktikums wird der Studierende vom Schulleiter bestimmten Lehrern zugeteilt, die ihn als Hörer am Unterricht teilnehmen lassen, ihm Gelegenheit zu ersten Unterrichtsversuchen geben, ihn in die pädagogisch-didaktischen Aufgaben und Probleme der Schule einführen und bei der Erreichung der in der KMBek zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum beschriebenen Ziele behilflich sind. Hierbei kommt eine große Zahl von Tätigkeiten in Betracht.
Eine dieser Lehrkräfte führt mit dem Studierenden ein abschließendes Beratungsgespräch über den Verlauf des Praktikums mit dem Ziel einer Empfehlung für die Eignung zum Lehrerberuf.
4. Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum
- Es findet an einem festgelegten Wochentag in einem der vertieft studierten Fächer statt (jeweils 4 Stunden inklusive Besprechung) .
- Anmeldung bis 15. April des jeweiligen Jahres beim Praktikumsamt für die Gymnasien in Unterfranken (weiter siehe auf der Seite "Anmeldung").