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Schulpädagogisch-fachdidaktisches Blockpraktikum

Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2008/09 aufgenommen haben (LPO I 2002).

Voraussetzung für das Blockpraktikum ist der erfolgreiche Abschluss des Orientierungspraktikums.

Das Blockpraktikum soll nach dem ersten, spätestens nach dem fünften Semester abgeleistet werden. Es kann an öffentlichen (d.h. staatlichen oder städtischen) Gymnasien oder staatlich anerkannten privaten Gymnasien in Bayern durchgeführt werden. Seminarschulen kommen in der Regel dafür nicht in Betracht; allerdings werden eigene Abiturienten meistens genommen. Das Praktikumsamt kann Ihnen Auskunft geben, ob eine gewünschte Schule als Praktikumsschule in Betracht kommt.

Prinzipiell ist eine Durchführung auch außerhalb Bayerns möglich.

Das Blockpraktikum ist in die vorlesungsfreie Zeit zu legen. Es umfasst einen zusammenhängenden schulischen Zeitraum von 5 Wochen mit etwa 80 Unterrichtsstunden. (Ferien gelten nicht als Unterbrechung!)

Sonderfall: Studierende, die mit einem Studium vor dem Sommersemester 2003 begonnen haben, müssen nur ein 18-tägiges Blockpraktikum ableisten.

Während des Praktikums werden Sie in jedem Ihrer Fächer einem vom Schulleiter bestimmten Lehrer zugeteilt, der Sie als Hörer am Unterricht teilnehmen lässt, Ihnen Gelegenheit zu ersten Unterrichtsversuchen gibt und Sie während Ihres Praktikums betreut.

Das Anmeldeformular zum Blockpraktikum ist über die Praktikumsschule an das Praktikumsamt bei demjenigen Ministerialbeauftragten zu richten, in dessen Zuständigkeitsbereich die gewünschte Praktikumsschule liegt.

Weiter siehe „Anmeldung“