Achtung: Modularisiert studierende Praktikanten müssen das Praktikumsbegleitheft („Praktikumsbegleiter“) bearbeiten und zur Begleitveranstaltung der Universität mitbringen. Die Bearbeitung ist die Grundlage für den Erhalt der beiden ECTS-Punkte der Begleitveranstaltung. Sie bekommen den Praktikumsbegleiter am Wittelsbacher Platz 1 Zimmer 250, bei Herrn Dr. Erhardt
oder als Download hier:
Schulpraktikum
Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
Für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2008/09 aufgenommen haben (LPO I 2008) gibt es seit neuestem zwei Möglichkeiten:
1. Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum
2. Ab dem Wintersemester 2012/13 die sogenannte Lehr:werkstatt (siehe unten).
Voraussetzung für das Schulpraktikum ist der erfolgreiche Abschluss des Orientierungspraktikums.
Das Schulpraktikum soll nach dem ersten, spätestens nach dem fünften Semester abgeleistet werden.
Es kann an öffentlichen (d.h. staatlichen oder städtischen) Gymnasien oder staatlich anerkannten privaten Gymnasien in Bayern durchgeführt werden. Seminarschulen kommen in der Regel dafür nicht in Betracht; allerdings werden eigene Abiturienten meistens genommen.
Das Praktikumsamt kann Ihnen Auskunft geben, ob eine gewünschte Schule als Praktikumsschule in Betracht kommt.
Prinzipiell ist eine Durchführung auch außerhalb Bayerns möglich.
Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum umfasst einen Zeitraum von 150 bis 160 Unterrichtsstunden, die in der Regel im Laufe von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren abgeleistet werden sollen.
Die Teilnahme an einer von der Universität durchgeführten, auf das Praktikum bezogenen Lehrveranstaltung ist verpflichtend sofern diese angeboten wird (erstmalig ab Wintersemester 2010/11).
Mit Vorlage der Nachweise über die ordnungsmäßige Ableistung des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums und der ggf. zugeordneten universitären Lehrveranstaltung bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung gelten mindestens 6 Leistungspunkte im Sinne des § 22 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. e LPO I als erbracht.
Die Universität kann unter Anwendung von § 22 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. f LPO I mehr als 6 Leistungspunkte mit der Teilnahme am pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum und auf den auf das Praktikum bezogenen Lehrveranstaltungen verbinden; in diesem Fall vermerkt die Universität diese Anzahl der Leistungspunkte auf dem Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Begleitveranstaltung zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum.
Im pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum haben die Studierenden insbesondere folgende Aufgaben und Studienziele, wobei die Verantwortung bei den jeweiligen betreuenden Lehrkräften verbleibt:
- Einbindung in den Unterricht,
- Beobachtung des Lern- und Sozialverhaltens der Schülerinnen und
Schüler in der Klasse,
- Beobachtung des Lehrerinnen- und Lehrerhandelns im Unterricht,
- Kennenlernen verschiedener Lehrerinnen- bzw. Lehrerpersönlichkeiten
und Unterrichtsmethoden,
- Sammeln von ersten Erfahrungen bei der individuellen Förderung
einzelner Schülerinnen und Schüler,
- Vorbereitung, Durchführung und Analyse mehrerer eigener
Unterrichtsversuche sowie Begleitung und Betreuung von Klassen oder
Lerngruppen in angemessenem Umfang,
- Mitgestaltung von Übungseinheiten,
- Kennenlernen außerunterrichtlicher Aufgaben einer Lehrkraft,
- Teilnahme an mehrtägigen, außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen
(z. B. Skilager, Orchestertage, Theatertage etc., in diesen Fällen
erfolgt die Anrechnung auf die Gesamtzeit von ca. 150 - 160
Unterrichtsstunden individuell im angemessenen Umfang).
Die Schule schafft hierfür die erforderlichen organisatorischen Rahmenbedingungen. Am Ende des Praktikums ist mit der Praktikumsteilnehmerin oder dem Praktikumsteilnehmer ein Beratungsgespräch hinsichtlich der Eignung für den Lehrerinnen- bzw. Lehrerberuf zu führen.
Auf der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Durchführung des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums wird die Durchführung dieses Gesprächs, jedoch nicht dessen Ergebnis schriftlich festgehalten.
Weiter auf der Seite "Anmeldung".
Das Schulpraktikum soll nach dem ersten, spätestens nach dem fünften Semester abgeleistet werden.
Es kann an öffentlichen (d.h. staatlichen oder städtischen) Gymnasien oder staatlich anerkannten privaten Gymnasien in Bayern durchgeführt werden. Seminarschulen kommen in der Regel dafür nicht in Betracht; allerdings werden eigene Abiturienten meistens genommen.
Das Praktikumsamt kann Ihnen Auskunft geben, ob eine gewünschte Schule als Praktikumsschule in Betracht kommt.
Prinzipiell ist eine Durchführung auch außerhalb Bayerns möglich.
Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum umfasst einen Zeitraum von 150 bis 160 Unterrichtsstunden, die in der Regel im Laufe von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren abgeleistet werden sollen.
Die Teilnahme an einer von der Universität durchgeführten, auf das Praktikum bezogenen Lehrveranstaltung ist verpflichtend sofern diese angeboten wird (erstmalig ab Wintersemester 2010/11).
Mit Vorlage der Nachweise über die ordnungsmäßige Ableistung des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums und der ggf. zugeordneten universitären Lehrveranstaltung bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung gelten mindestens 6 Leistungspunkte im Sinne des § 22 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. e LPO I als erbracht.
Die Universität kann unter Anwendung von § 22 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. f LPO I mehr als 6 Leistungspunkte mit der Teilnahme am pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum und auf den auf das Praktikum bezogenen Lehrveranstaltungen verbinden; in diesem Fall vermerkt die Universität diese Anzahl der Leistungspunkte auf dem Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Begleitveranstaltung zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum.
Im pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum haben die Studierenden insbesondere folgende Aufgaben und Studienziele, wobei die Verantwortung bei den jeweiligen betreuenden Lehrkräften verbleibt:
- Einbindung in den Unterricht,
- Beobachtung des Lern- und Sozialverhaltens der Schülerinnen und
Schüler in der Klasse,
- Beobachtung des Lehrerinnen- und Lehrerhandelns im Unterricht,
- Kennenlernen verschiedener Lehrerinnen- bzw. Lehrerpersönlichkeiten
und Unterrichtsmethoden,
- Sammeln von ersten Erfahrungen bei der individuellen Förderung
einzelner Schülerinnen und Schüler,
- Vorbereitung, Durchführung und Analyse mehrerer eigener
Unterrichtsversuche sowie Begleitung und Betreuung von Klassen oder
Lerngruppen in angemessenem Umfang,
- Mitgestaltung von Übungseinheiten,
- Kennenlernen außerunterrichtlicher Aufgaben einer Lehrkraft,
- Teilnahme an mehrtägigen, außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen
(z. B. Skilager, Orchestertage, Theatertage etc., in diesen Fällen
erfolgt die Anrechnung auf die Gesamtzeit von ca. 150 - 160
Unterrichtsstunden individuell im angemessenen Umfang).
Die Schule schafft hierfür die erforderlichen organisatorischen Rahmenbedingungen. Am Ende des Praktikums ist mit der Praktikumsteilnehmerin oder dem Praktikumsteilnehmer ein Beratungsgespräch hinsichtlich der Eignung für den Lehrerinnen- bzw. Lehrerberuf zu führen.
Auf der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Durchführung des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums wird die Durchführung dieses Gesprächs, jedoch nicht dessen Ergebnis schriftlich festgehalten.
Weiter auf der Seite "Anmeldung".
Alternative
Als Ersatz für das Orientierungs- und Schulpraktikum können sich Studierende für die sogenannte Lehr:werkstatt bewerben. Dabei handelt es sich um ein Mentorenprojekt das eine weit über das übliche Maß hinaus gehende Betreuung im Rahmen eines schulischen Praktikums ermöglicht. Nähere Informationen zu Ablauf und Bewerbung siehe:
Als Ersatz für das Orientierungs- und Schulpraktikum können sich Studierende für die sogenannte Lehr:werkstatt bewerben. Dabei handelt es sich um ein Mentorenprojekt das eine weit über das übliche Maß hinaus gehende Betreuung im Rahmen eines schulischen Praktikums ermöglicht. Nähere Informationen zu Ablauf und Bewerbung siehe: