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Oskar-Karl-Forster-Stipendium

 

Dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus ist durch das Testament des verstorbenen Konsuls Oskar Karl Forster seit 1973 die Verwaltung und Verteilung der Hälfte des jährlichen Reinertrags des Erbes für die Förderung und Ausbildung begabter und mittelloser Schüler und Studierender an Gymnasien und Hochschulen übertragen. Die Leistungen werden als "Oskar-Karl-Forster-Stipendium" gewährt.
Mit der Abwicklung im Gymnasialbereich sind die Ministerialbeauftragten betraut.

Die Anträge sind bis spätestens 9. März 2012 vorzulegen.